Vor allem Rinder und Schafe betroffen – Keine Gefahr für den Menschen
Regen. Nachdem die Blauzungenkrankheit im Oktober zunächst in den niederbayerischen Landkreisen Deggendorf, Passau und Freyung-Grafenau nachgewiesen wurde, gab es nun auch im Landkreis Regen die erste amtliche Feststellung des Virus BTV-3: am 21. Oktober bei einem Rind im östlichen Landkreis. Schon im August dieses Jahres hatte Bayern als letztes Bundesland nach Ausbrüchen bei Schafen im Landkreis Aschaffenburg den Status „seuchenfrei“ in Hinblick auf diese Erkrankung verloren.
„Der Erreger der Blauzungenkrankheit ist für den Menschen ungefährlich. Fleisch und Milchprodukte empfänglicher Tiere können ohne Bedenken verzehrt werden“, betont Dr. Stefan Wechsler, Leiter des Veterinäramts am Landratsamt Regen, der über die Erkrankung informieren möchte. Nationale Handelsbeschränkungen für die Verbringung von gesunden empfänglichen Tieren innerhalb Deutschlands gebe es durch den Verlust des Status „seuchenfrei“ ebenfalls nicht. Werden Tiere in andere EU-Mitgliedsstaaten verbracht oder exportiert, sei aber grundsätzlich eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung erforderlich, so der Veterinäramtsleiter.
Die Blauzungenkrankheit ist eine virusbedingte, hauptsächlich akut verlaufende Krankheit von Wiederkäuern wie Rindern und Schafen. Daneben sind auch Ziegen, Neuweltkameliden wie Lamas oder Alpakas und Wildwiederkäuer wie Rotwild für das Virus empfänglich. „Krankheitssymptome sind unter anderem Hautveränderungen im Maulbereich, Rückgang der Milchleistung, Fieber, reduziertes Allgemeinbefinden, Fehlgeburten und Lahmheiten“, so Wechsler. In schweren Fällen könne das Virus zum Tod des Tieres führen. Entzündungen und Schwellungen der Schleimhäute mit Blauverfärbung der Zunge, die der Krankheit ihren Namen gegeben habe, würden eher selten und wenn, dann bei Schafen beobachtet. Das Virus wird nicht direkt von Tier zu Tier, sondern über die sogenannten Gnitzen, kleine blutsaugende Mücken der Gattung Culicoides über weite Strecken übertragen. Die Erkrankung tritt daher saisonal vom späten Frühjahr bis in den Herbst auf.
„Tierhaltern empfänglicher Arten wird empfohlen, ihre Tiere durch Behandlung mit Vergrämungsmitteln, sogenannten Repellentien, vor Mücken zu schützen“, erklärt Wechsler. „Außerdem empfiehlt die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin, kurz StIKo Vet, die Impfung gegen BTV-3 als aktuell einzigen Schutz der Tiere vor einem schweren Verlauf.“ Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft habe die Anwendung von drei Impfstoffen gegen BTV-3 zum Schutz empfänglicher Tiere per Eilverordnung gestattet. „Die freiwillige Impfung empfänglicher Tierarten gegen das BTV-3-Virus ist daher auf Grundlage der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Regen möglich. Interessierte Tierhalter können sich diesbezüglich an ihre betreuenden Tierärzte wenden“, erläutert Wechsler.
Zudem weist das Veterinäramt darauf hin, dass Rinder-, Schaf- und Ziegenhaltungen im Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und im Veterinäramt des Landkreises gemeldet sein müssen. „Für weitergehende Fragen stehen wir im Veterinäramt Regen natürlich zur Verfügung“, betont Wechsler.