Ausfuhrkennzeichen/Internationale Zulassung

Für die Ausfuhr eines Fahrzeuges in das Ausland kann ein Ausfuhrkennzeichen beantragt werden. Die Gültigkeitsdauer in Deutschland richtet sich nach der Dauer des Versicherungsschutzes und ist auf dem Kennzeichen aufgedruckt. Ansonsten gelten die allgemeinen Zulassungsbestimmungen.

Seit 01.07.2010 unterliegen Ausfuhrkennzeichen der Kraftfahrzeugsteuer. Diese kann von einem Bankkonto innerhalb des EURO- Zahlungsverkehrsraumes abgebucht werden. Liegt kein derartiges Bankkonto vor, ist die Kraftfahrzeugsteuer vorab bar bei der Kontaktstelle des Hauptzollamtes in Plattling, Robert-Bosch-Str. 1, einzuzahlen. Eine Bescheinigung des Hauptzollamtes darüber ist vorzulegen.

Das Fahrzeug ist zur Indentifizierung grundsätzlich bei der Zulassungsbehörde vorzuführen.

Welche Unterlagen sind mitzubringen

  • Personalausweis bzw. Reisepaß
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bzw. Abmeldebestätigung
  • Versicherungsbestätigung (gelb)
  • Bescheinigung über Hauptuntersuchung
  • SEPA-Mandat bzw. Bescheinigung des Hauptzollamtes über vorab entrichtete Kfz-Steuer.

Das Fahrzeug ist zur identifizierung grundsätzlich vorzuführen.

Welche Kosten entstehen

  • Gebühr: EUR 34,60 (Wenn bereits eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgefertigt wurde)

 

Meldung vom: 01.12.2023