Verpflichtungserklärung
In bestimmten Fällen ist für die Einreise und den Aufenthalt einer Person eine Verpflichtungserklärung notwendig. Das heißt, dass sich eine dritte Person verpflichtet, für alle aufgrund des Aufenthalts des Ausländers in Deutschland entstehenden Kosten, einschließlich der Kosten für eventuelle Krankenbehandlung und Rückführung in das Heimatland, aufzukommen. Die Entgegennahme der Verpflichtungserklärung erfolgt in der Ausländerbehörde, wobei u. a. die Bonität des Verpflichtungsgebers geprüft wird und dessen Unterschrift beglaubigt wird. Die Verpflichtungserklärung sollte bei Vorlage in der Auslandsvertretung bzw. bei Visumerteilung grundsätzlich nicht älter als 6 Monate sein, da sich in der Zwischenzeit die finanziellen Verhältnisse des Verpflichtungsgebers geändert haben können.
Folgende Unterlagen sind für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung erforderlich:
- Pass oder Personalausweis des Einladenden
- Nachweise über die finanzielle Leistungsfähigkeit
– bei Arbeitnehmern:
Lohn- oder Gehaltsbescheinigungen der letzten 3 Monate
– bei Rentnern:
aktueller Rentenbescheid
– bei Selbständigen/Freiberuflichen:
letzter Steuerbescheid und Bestätigung des Steuerberaters über das bereinigte Nettoeinkommen (s. Formulare)
– ggf. Nachweis über weitere regelmäßige Einkünfte
– Nachweise über die monatlichen Ausgaben, z. B. Miete, Belastungen bei Hauseigentum, Nebenkosten, ggf. Schuldennachweis, Unterhaltsverpflichtungen - Nachweis einer Krankenversicherung für den Gast, gültig für die Dauer des Aufenthalts in der Bundesrepublik
- Angaben über den Gast: Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort,
Staatsangehörigkeit, Reisepass Nr., Wohnadresse im Heimatland, Tag der voraussichtlichen Einreise, Aufenthaltszweck
Die Gebühr beträgt 29,00 Euro, ggf. zzgl. Gebühren für den Postversand.
Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung ist ausschließlich online über untenstehenden Link möglich*.
Antrag:
Formulare:
- Bescheinigung über bereinigtes Nettoeinkommen bei Selbständigen
- Selbstauskunft zur Lebensunterhaltssicherung
Links:
- Merkblatt für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung
- Auswärtiges Amt – Allgemeine Informationen zur Verpflichtungserklärung
*Hinweis: Es besteht nur in Ausnahmefällen die Möglichkeit der Abgabe einer Verpflichtungserklärung in Papierform. Hierzu bitten wir um Kontaktaufnahme über abh-termin@lra.landkreis-regen.de Für eine effizientere und schnellere Antragsbearbeitung empfehlen wir Ihnen jedoch den Online-Antrag zu nutzen.
In diesem Fall ist zusätzlich zu den o. g. Unterlagen die Vorlage einer Meldebescheinigung gem. § 18 BMG (wenn vorhanden mit Angaben gem. § 3 Abs. 1 Nr. 2, 5 bis 17 BMG), nicht älter als drei Monate, erhältlich beim Einwohnermeldeamt der Wohnsitzgemeinde notwendig.