Außerbetriebsetzung / Abmeldung

Bei einer Außerbetriebsetzung erlischt grundsätzlich die Bindung des Kennzeichens mit dem Fahrzeug. Das Kennzeichen wird also am nächsten Tag wieder frei. Für eine spätere Wiederzulassung des Fahrzeuges auf den gleichen Halter kann das Kennzeichen jedoch verbindlich reserviert werden, ansonsten müsste ein neues Kennzeichen zugeteilt werden.

Für die Außerbetriebsetzung sind vom Halter Angaben zum Verbleib des Fahrzeuges abzugeben. Deshalb ist auch für die Außerbetriebsetzung ein Antrag notwendig. Mit diesem Antrag kann auch die Reservierung beantragt werden. Der Antrag ist vom Fahrzeughalter zu unterschreiben! Zum Antrag

Online-Außerbetriebsetzung
Seit 01.01.2015 ist die Möglichkeit der Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges über einen Online-Dienst eingeführt.

Voraussetzung für die Nutzung der Internet-Außerbetriebsetzung ist, dass das betreffende Fahrzeug nach dem 01.01.2015 zugelassen/umgeschrieben worden ist, da erst ab diesem Zeitpunkt Fahrzeuge mit speziellen Zulassungsplaketten und Zulassungsbescheinigungen ausgestattet werden. Diese Zulassungsplaketten und Zulassungsbescheinigungen sind für diesen Zweck mit verdeckten Sicherheitscodes ausgestattet. Diese Codes werden nach dem Entfernen der Plaketten vom Nummernschild, und Entfernen der Sicherheitsfolie auf dem Fahrzeugschein, sichtbar.
Weitere Voraussetzung ist der Identitätsnachweis durch einen neuen Personalausweis und dem entsprechenden Kartenleser.

Eine genaue Beschreibung des Verfahrens finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

Welche Unterlagen sind mitzubringen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschilder

Welche Kosten entstehen

  • Gebühr: EUR 16,80
    zusätzlich sind 2,60 € bei Reservierung des Kennzeichens zu bezahlen

 

Meldung vom: 01.12.2023