Archiv des Autors: Johann Brunner

Über Johann Brunner

Berufliche Laufbahn: 2012-2015 Berufsausbildung zum Mediengestalter Digital & Print - Fachrichtung Gestaltung und Technik bei Firma Druck&Service Garhammer in Regen 2016 Wechsel zum Landratsamt Regen als Projektbetreuer Marketing Einführung Rufbusse und Waldbahn Go-Vit im Landkreis Regen seit 2017 zuständig für Verwaltungsdigitalisierung, Web, Marketing und Social-Media beim Landkreis Regen 2018-2019 Weiterbildung Verwaltungsausbildung mit erfolgreichem Abschluss der Fachprüfung 1 2022 - 2024 Studium zum B.A. Digitale Verwaltung an der Hochschule Hof seit 2024 Gruppenleiter der Gruppe Digitalisierung am Landratsamt Regen

Apfelsorten-Verkostung im Kreislehrgarten

Zu einer Apfelsorten-Verkostung hat der Kreisverband für Gartenbau und Landespflege in den Kreislehrgarten bei Patersdorf eingeladen. Zahlreiche Besucher probierten und bewerteten die 20 bereit gestellten Herbstapfelsorten von A wie Alkmene bis Z wie Zabergäu Renette. Weiterlesen

Meldung vom: 18.10.2017

Neuanschaffungen

Auf dieser Seite wollen wir Sie auf interessante Neuanschaffungen hinweisen. Wir haben uns wieder bemüht, ein breit gefächertes Angebot bieten zu können. Bitte beachten Sie: Alle Neuanschaffungen sind nur noch ONLINE verfügbar. Beachten Sie bei Ihrer Suche die angegebenen Signaturen!

Viel Spaß beim „Stöbern“! Weiterlesen

Meldung vom: 08.07.2024

Der Gartenbau-Kreisverband macht mit beim 1. Ehrenamtstag

Der Landkreis Regen hat zum 1. großen Ehrenamtstag am verkaufsoffenen Sonntag in Regen in die Eishalle eingeladen. Viele Besucher konnten sich ein Bild machen von den zahlreichen Vereinen und Verbänden, die mit Info- und Erlebnisständen über die Arbeit der Ehrenamtlichen berichteten. Weiterlesen

Meldung vom: 27.09.2017

Vaterschaftsfeststellung/Sorgerecht

Vaterschaftsfeststellung bei Kindern von nicht miteinander verheirateten Eltern

Der Gesetzgeber geht grundsätzlich davon aus, dass der Vater eines Kindes der Mann ist, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist. Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, kann der Vater die Vaterschaft in einer Urkunde anerkennen. Dies kann entweder beim Standesamt, einem Notar oder einem Jugendamt geschehen. Damit das Vaterschaftsanerkenntnis rechtswirksam wird, muss die Mutter des Kindes der Erklärung des Vaters ebenfalls in einer Urkunde zustimmen.

Erkennt der Vater eines Kindes die Vaterschaft nicht freiwillig an, kann gegen ihn Klage auf Feststellung der Vaterschaft eingereicht werden. In der Regel wird dann vom Richter ein serologisches Gutachten eingeholt. Näheres hierzu erfahren Sie beim Thema Beistandschaften. (s. Punkt „Unterhaltsansprüche). Ist der Mann, mit dem die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet ist, nicht der Vater ihres Kindes, kann die Vaterschaft gerichtlich angefochten werden. Für Kinder, die während eines Scheidungsverfahrens geboren werden, gibt es besondere Regelungen. Weitere Auskünfte erteilen Ihnen die zuständige Ansprechpartnerin bzw. der zuständige Ansprechpartner im Jugendamt.

Sorgerecht bei Kindern von nicht miteinander verheirateten Eltern

Eltern, die bei der Geburt ihres Kindes nicht miteinander verheiratet sind, steht die elterliche Sorge nur dann gemeinsam zu, wenn sie

  • erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen. Hierzu ist eine Sorgeerklärung abzugeben (sh. auch Beurkundungen von Sorgeerklärungen) oder
  • einander heiraten.

Ansonsten hat die Mutter allein die elterliche Sorge. Als Nachweis, dass einer nicht verheirateten Mutter die alleinige elterliche Sorge für ihr Kind zusteht, dient eine Bestätigung des für sie zuständigen Jugendamtes (Negativattest), dass für das Kind keine Sorgeerklärungen abgegeben wurden.Wir führen das Sorgerechtsregister für alle im Landkreis Regen geborenen Kinder, deren Eltern zum Zeitpunkt der Geburt nicht miteinander verheiratet sind bzw. waren.

Wenn Sie die alleinige elterliche Sorge nachweisen müssen (z.B. zur Beantragung von Elterngeld, Anmeldung Kindergarten oder Schule, Kontoeröffnung, usw.) stellen wir Ihnen auf Anfrage eine sog. Negativbescheinigung aus.

Weitere Auskünfte erteilen Ihnen die zuständigen Ansprechpartner im Jugendamt.

Merkblätter

Informationen im Bayern Portal

Meldung vom: 30.09.2024

Bildung integriert – Bildungsmanagement und -monitoring im Landkries Regen

Was beinhaltet das Projekt „Bildung integriert?

Das Projekt „Bildung integriert“ ist wird durch Fördermittel des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des Europäischen Sozialfonds unterstützt . In der Projektlaufzeit von Februar 2019 bis Ende Januar 2022 soll durch die geförderte Projektstelle ein datenbasiertes kommunales Bildungsmanagement (DKBM) im Landkreis etabliert werden.

Ziel der Stelle ist es eine zentrale, anbieterübergreifende Schnittstelle im Landkreis herzustellen.  Bestehende Angebote und Strukturen sollen genutzt, gebündelt und vor allem koordiniert werden. Auf Grundlage von gesammelten Daten sollen Impulse für neue Angebote gesetzt und Transparenz geschaffen werden.

Das DKBM bündelt Wissen über die Bildungslandschaft und vernetzt Akteure.

Welche Aufgaben umfasst das Bildungsmanagement und -monitoring?

Eine der Hauptaufgaben besteht darin, Transparenz über die bestehenden Bildungsangebote zu schaffen und das möglichst für alle Bürger des Landkreises. In diesem Prozess können sich auch Lücken zeigen, die es dann gemeinsam zu schließen gilt. In der Zusammenarbeit von Bildungsmanagement und Bildungsakteuren sollen Angebote bedarfsgerecht angepasst und wenn nötig Neues angestoßen werden.

Es geht dabei vor allem um die genaue Betrachtung von Übergängen im Lebenslauf, vom Kindergarten bis nach dem Beruf. Ein Hauptaugenmerk dabei liegt auf der Zugänglichkeit der Angebote. Denn Teilhabe schafft mehr Chancengleichheit.

Die Projektstelle dient dabei als Träger von Wissen und natürlich auch als Schnittstelle und damit Wissensvermittler. Die Vernetzung aller an Bildung Beteiligten steht hierbei im Fokus. So sollen nicht nur Anbieter formeller Bildungsangebote vernetzt werden, sondern auch Anbieter informeller Bildungsangebote Beachtung finden. Damit sollen Doppelstrukturen vermieden werden. Die Koordination an dieser Stelle soll es ermöglichen, Potenziale voll auszuschöpfen und Synergieeffekte zu nutzen.

Wozu benötigt man ein DKBM?

Bildung kann ein entscheidender Standortfaktor sein, Teilhabe und die Möglichkeit die eigene Bildungsbiographie zu gestalten, tragen zu mehr Chancengleichheit bei. Dabei spielt auch das Thema Integration eine wichtige Rolle. Die aktuellen Bedarfe des Landkreises werden objektiviert und zugeschnitten auf diese gehandelt. Beratung der Entscheidungsinstanzen stellt hierbei eine wichtige Funktion der Koordination dar.

Innerhalb der Projektlaufzeit kann die Entwicklung von Strukturen unterstützt werden, die nach der Laufzeit nachhaltig für Veränderungen sorgen.

Meldung vom: 06.07.2022

Verpflichtungserklärung

Benötigte Unterlagen

  • Pass oder Personalausweis des Gastgebers
  • Haushaltsbescheinigung (wie viele Personen im Haushalt gemeldet sind, mit Angabe der Geburtsdaten), erhältlich beim Einwohnermeldeamt der Wohnsitzgemeinde
  • Einkommensnachweise (aller im Haushalt lebenden Personen)
  • Nachweis einer Krankenversicherung für den Gast, gültig für die beabsichtigte Dauer des Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland (erhältlich z. B. im Reisebüro)
    Eine persönliche Vorsprache des Gastgebers ist notwendig.

Für das Ausfüllen des Formulars benötigt der Gastgeber die persönlichen Daten des Gastes/der Gäste: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Nummer des Reisepasses, Anschrift

Welche Kosten entstehen
pro Formular 29,00 Euro

Meldung vom: 14.06.2018

Visum und Familiennachzug

Das Visum ist ein Aufenthaltstitel für die Durchreise, kurzfristige oder längerfristige Aufenthalte in der Bundesrepublik Deutschland. Visumpflichtige ausländische Staatsangehörige müssen grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in ihrem Heimatland ein Visum für die Einreise beantragen.

Links

Meldung vom: 02.10.2020

Aufenthaltsbeendigung

  • Aufenthalt nach Abschluss des Asylverfahrens, z. B. Ausstellung von Grenzübertrittsbescheinigungen, Duldungen
  • Beratung bei der Bereitschaft zur freiwilligen Ausreise
  • Beschaffung von Heimreisedokumenten
  • Aufenthaltsbeendigung;
    Ausweisung, Abschiebung, Rücküberstellung, Freizügigkeitsentzug
  • Abschiebehaft
  • Anordnung und Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots

Links:

Meldung vom: 02.01.2025

Zentrale Dienste

 

  • Bürgerbüro
  • Poststelle
  • Fuhrparkverwaltung
  • Registratur, Archiv und Amtsbücherei

Meldung vom: 09.07.2025