Zu einer Apfelsorten-Verkostung hat der Kreisverband für Gartenbau und Landespflege in den Kreislehrgarten bei Patersdorf eingeladen. Zahlreiche Besucher probierten und bewerteten die 20 bereit gestellten Herbstapfelsorten von A wie Alkmene bis Z wie Zabergäu Renette. Weiterlesen
Archiv des Autors: Johann Brunner
Neuanschaffungen
Auf dieser Seite wollen wir Sie auf interessante Neuanschaffungen hinweisen. Wir haben uns wieder bemüht, ein breit gefächertes Angebot bieten zu können. Bitte beachten Sie: Alle Neuanschaffungen sind nur noch ONLINE verfügbar. Beachten Sie bei Ihrer Suche die angegebenen Signaturen!
Viel Spaß beim „Stöbern“! Weiterlesen
Darüber freuen sich nicht nur Bienen
Rund um den neu gebauten Parkplatz am Landratsamt gibt es derzeit (noch) ein Blumenmeer, an dem sich nicht nur Bienen, Hummeln und Schmetterlinge erfreuen. Weiterlesen
Der Gartenbau-Kreisverband macht mit beim 1. Ehrenamtstag
Der Landkreis Regen hat zum 1. großen Ehrenamtstag am verkaufsoffenen Sonntag in Regen in die Eishalle eingeladen. Viele Besucher konnten sich ein Bild machen von den zahlreichen Vereinen und Verbänden, die mit Info- und Erlebnisständen über die Arbeit der Ehrenamtlichen berichteten. Weiterlesen
Vaterschaftsfeststellung/Sorgerecht
Vaterschaftsfeststellung bei Kindern von nicht miteinander verheirateten Eltern
Der Gesetzgeber geht grundsätzlich davon aus, dass der Vater eines Kindes der Mann ist, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist. Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, kann der Vater die Vaterschaft in einer Urkunde anerkennen. Dies kann entweder beim Standesamt, einem Notar oder einem Jugendamt geschehen. Damit das Vaterschaftsanerkenntnis rechtswirksam wird, muss die Mutter des Kindes der Erklärung des Vaters ebenfalls in einer Urkunde zustimmen. Erkennt der Vater eines Kindes die Vaterschaft nicht freiwillig an, kann gegen ihn Klage auf Feststellung der Vaterschaft eingereicht werden. In der Regel wird dann vom Richter ein serologisches Gutachten eingeholt. Näheres hierzu erfahren Sie beim Thema Beistandschaften. (s. Punkt „Unterhaltsansprüche). Ist der Mann, mit dem die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet ist, nicht der Vater ihres Kindes, kann die Vaterschaft gerichtlich angefochten werden. Für Kinder, die während eines Scheidungsverfahrens geboren werden, gibt es besondere Regelungen. Weitere Auskünfte erteilen Ihnen die zuständige Ansprechpartnerin bzw. der zuständige Ansprechpartner im Jugendamt. |
Sorgerecht bei Kindern von nicht miteinander verheirateten Eltern
Eltern, die bei der Geburt ihres Kindes nicht miteinander verheiratet sind, steht die elterliche Sorge nur dann gemeinsam zu, wenn sie
Ansonsten hat die Mutter allein die elterliche Sorge. Als Nachweis, dass einer nicht verheirateten Mutter die alleinige elterliche Sorge für ihr Kind zusteht, dient eine Bestätigung des für sie zuständigen Jugendamtes (Negativattest), dass für das Kind keine Sorgeerklärungen abgegeben wurden.Wir führen das Sorgerechtsregister für alle im Landkreis Regen geborenen Kinder, deren Eltern zum Zeitpunkt der Geburt nicht miteinander verheiratet sind bzw. waren. Wenn Sie die alleinige elterliche Sorge nachweisen müssen (z.B. zur Beantragung von Elterngeld, Anmeldung Kindergarten oder Schule, Kontoeröffnung, usw.) stellen wir Ihnen auf Anfrage eine sog. Negativbescheinigung aus. Weitere Auskünfte erteilen Ihnen die zuständigen Ansprechpartner im Jugendamt. |
Merkblätter
Informationen im Bayern Portal
Gewinner der 10 Tages-Eintrittskarten zur Deutschen Biathlon-Meisterschaft
Verlost wurden unter allen Ehrenamtskarteninhabern im Landkreis Regen 10 Tages-Eintrittskarten zur Deutschen Biathlon-Meisterschaft im Hohenzollern Skistadion vom 08. – 10.09.2017. Weiterlesen
EINTAUCHEN, WOHLFÜHLEN & GENIESSEN in Bad Birnbach´s warmen Fluten!
Als Gewinner der von Herrn Bezirksrat Michael Adam zur Verfügung gestellten Ehrenkarten für einen Tag Entspannung für die Rottal Therme in Bad Birnbach wurden gezogen: Weiterlesen
Antragstellung zur Nutzung des Landkreiswappens
Das Logo des Landkreises Regen – Verwendung und Lizenzbedingungen
Das moderne Redesign des Logos bietet dem Landkreis ein markantes Wiedererkennungs- und Identifikationsmerkmal. Weiterlesen
Verordnung des Landratsamtes Regen über das Überschwemmungsgebiet am Großen Regen auf dem Gebiet der Stadt Zwiesel
Verordnung des Landratsamtes Regen über das Überschwemmungsgebiet am Großen Regen auf dem Gebiet Weiterlesen
Bildung integriert – Bildungsmanagement und -monitoring im Landkries Regen
Was beinhaltet das Projekt „Bildung integriert?
Das Projekt „Bildung integriert“ ist wird durch Fördermittel des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des Europäischen Sozialfonds unterstützt . In der Projektlaufzeit von Februar 2019 bis Ende Januar 2022 soll durch die geförderte Projektstelle ein datenbasiertes kommunales Bildungsmanagement (DKBM) im Landkreis etabliert werden.
Ziel der Stelle ist es eine zentrale, anbieterübergreifende Schnittstelle im Landkreis herzustellen. Bestehende Angebote und Strukturen sollen genutzt, gebündelt und vor allem koordiniert werden. Auf Grundlage von gesammelten Daten sollen Impulse für neue Angebote gesetzt und Transparenz geschaffen werden.
Das DKBM bündelt Wissen über die Bildungslandschaft und vernetzt Akteure.
Welche Aufgaben umfasst das Bildungsmanagement und -monitoring?
Eine der Hauptaufgaben besteht darin, Transparenz über die bestehenden Bildungsangebote zu schaffen und das möglichst für alle Bürger des Landkreises. In diesem Prozess können sich auch Lücken zeigen, die es dann gemeinsam zu schließen gilt. In der Zusammenarbeit von Bildungsmanagement und Bildungsakteuren sollen Angebote bedarfsgerecht angepasst und wenn nötig Neues angestoßen werden.
Es geht dabei vor allem um die genaue Betrachtung von Übergängen im Lebenslauf, vom Kindergarten bis nach dem Beruf. Ein Hauptaugenmerk dabei liegt auf der Zugänglichkeit der Angebote. Denn Teilhabe schafft mehr Chancengleichheit.
Die Projektstelle dient dabei als Träger von Wissen und natürlich auch als Schnittstelle und damit Wissensvermittler. Die Vernetzung aller an Bildung Beteiligten steht hierbei im Fokus. So sollen nicht nur Anbieter formeller Bildungsangebote vernetzt werden, sondern auch Anbieter informeller Bildungsangebote Beachtung finden. Damit sollen Doppelstrukturen vermieden werden. Die Koordination an dieser Stelle soll es ermöglichen, Potenziale voll auszuschöpfen und Synergieeffekte zu nutzen.
Wozu benötigt man ein DKBM?
Bildung kann ein entscheidender Standortfaktor sein, Teilhabe und die Möglichkeit die eigene Bildungsbiographie zu gestalten, tragen zu mehr Chancengleichheit bei. Dabei spielt auch das Thema Integration eine wichtige Rolle. Die aktuellen Bedarfe des Landkreises werden objektiviert und zugeschnitten auf diese gehandelt. Beratung der Entscheidungsinstanzen stellt hierbei eine wichtige Funktion der Koordination dar.
Innerhalb der Projektlaufzeit kann die Entwicklung von Strukturen unterstützt werden, die nach der Laufzeit nachhaltig für Veränderungen sorgen.
Verpflichtungserklärung
Benötigte Unterlagen
- Pass oder Personalausweis des Gastgebers
- Haushaltsbescheinigung (wie viele Personen im Haushalt gemeldet sind, mit Angabe der Geburtsdaten), erhältlich beim Einwohnermeldeamt der Wohnsitzgemeinde
- Einkommensnachweise (aller im Haushalt lebenden Personen)
- Nachweis einer Krankenversicherung für den Gast, gültig für die beabsichtigte Dauer des Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland (erhältlich z. B. im Reisebüro)
Eine persönliche Vorsprache des Gastgebers ist notwendig.
Für das Ausfüllen des Formulars benötigt der Gastgeber die persönlichen Daten des Gastes/der Gäste: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Nummer des Reisepasses, Anschrift
Welche Kosten entstehen
pro Formular 29,00 Euro
Visum und Familiennachzug
Das Visum ist ein Aufenthaltstitel für die Durchreise, kurzfristige oder längerfristige Aufenthalte in der Bundesrepublik Deutschland. Visumpflichtige ausländische Staatsangehörige müssen grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in ihrem Heimatland ein Visum für die Einreise beantragen.
Links
Aufenthaltsbeendigung
- Aufenthalt nach Abschluss des Asylverfahrens, z. B. Ausstellung von Grenzübertrittsbescheinigungen, Duldungen
- Beratung bei der Bereitschaft zur freiwilligen Ausreise
- Beschaffung von Heimreisedokumenten
- Aufenthaltsbeendigung;
Ausweisung, Abschiebung, Rücküberstellung, Freizügigkeitsentzug - Abschiebehaft
- Anordnung und Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots
Links:
Zentrale Dienste
- Zentrale Angelegenheiten
- Hausrecht
- Amtsblatt
- Einwohnerzahlen
- Bürgerbüro
- Poststelle
- Fuhrparkverwaltung
- Registratur, Archiv und Amtsbücherei
Virale Hämorrhagische Septikämie der Salmoniden (VHS)
- Allgemeinverfügung des Landratsamtes Regen vom 17.10.2017
Aufhebung der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung des Landratsamtes Regen vom 25.04.2017
Links im Internet
Bayer. Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit – LGL