Aufgrund der aktuell sich verschärfenden Risikolage wurde die am 20.10.2022 erlassene Allgemeinverfügung mit Regelungen für den fliegenden Handel mit Geflügel (Untersuchungspflicht) für den Landkreis Regen durch eine Allgemeinverfügung vom 25.11.2022 erweitert.
Hierin sind festgelegt:
- Biosicherheitsmaßnahmen für alle Geflügelhaltungen und somit auch Kleinsthaltungen mit wenigen Tieren: Diese umfassen das Verbot des unbefugten Zutritt von Geflügelhaltungen, die Verwendung von betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung, die Reinigung und Desinfektion von wiederverwendbarer Schutzkleidung, Einrichtungsgegenständen, Gerätschaften,
Verladeplätzen und Transportfahrzeugen, eine ordnungsgemäße Schadnagerbekämpfung mit Aufzeichnungen und das Vorhalten einer betriebsbereiten Einrichtung zum Waschen der Hände sowie einer Einrichtung zum Wechseln und Ablegen der Kleidung und zur Desinfektion der Schuhe. - Das Verbot von Ausstellungen, Märkte und Schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel ausgenommen Tauben.
- Ein Fütterungsverbot für Wildvögel (Hühnervögel, Gänsevögel, Greifvögel, Eulen, Regen-pfeiferartige, Lappentaucherartige oder Schreitvögel) im gesamten Landkreis Regen. Das Füttern von Singvögeln ist weiter zulässig.
Unabhängig von den zusätzlichen Regelungen gelten folgende Schutzmaßnahmen
für alle Halter weiter:
- Hausgeflügel darf nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind.
- Hausgeflügel darf nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt werden.
- Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, muss für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.
- Pflicht zur tierärztlichen Untersuchung auf das Vorliegen der Aviären Influenza bei erhöhten Verlusten (≥ 3 % in 24 Stunden bei Beständen bis 100 Tieren, ≥ 2 % in 24 Stunden bei Beständen über 100 Tieren).
Haltungen sollten zudem auf eine Verschärfung der Seuchenlage und eine Aufstallverpflichtung vorbereitet werden. Dies beinhaltet vor allem die Möglichkeit der kurzfristigen Errichtung eines überdachten, nach oben geschlossenen und zur Seite gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Unterstandes. Dies gilt insbesondere für Haltungen an oder in der Nähe von großen und kleinen Gewässern.
Vollzug tiergesundheitsrechtlicher Maßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest;
Allgemeinverfügung des Landratsamtes Regen vom 25.11.2022
zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in einem festgelegten Gebiet zu präventiven Zwecken nach der Verordnung (EU) 2016/429 zu Tierseuchen („Tiergesundheitsrecht“) i. V. m. der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung), dem Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tier-seuchen (Tiergesundheitsgesetz) und dem Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz) im Landkreis Regen
Allgemeinverfügung des Landratsamtes Regen vom 20.10.2022
Festlegung von Schutzmaßnahmen (Untersuchungspflicht) für die Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe
Unter den genannten Links finden sich umfangreiche aktuelle Informationen zum Seuchengeschehen.
- Informationen des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/index.htm
- Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
https://www.stmuv.bayern.de/themen/tiergesundheit_tierschutz/tiergesundheit/krankheiten/vogelgrippe/info_massnahmen.htm - Informationen des Friedrich-Löffler-Institutes – Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/ - Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) – Informationen zur Hobby-Hühnerhaltung, Stand: Januar 2021
Merkblatt
- Merkblatt – Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen (Stand: 25.11.2016) Informationen des Friedrich-Loeffler-Institutes – Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit