Wohnbauförderung
Das Landratsamt Regen als Bewilligungsstelle fördert in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) den Neubau, Gebäudeerweiterungen, Anpassungen sowie den Erst- und Zweiterwerb in Form von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen. Grundlage hierfür ist das Bayerische Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG). Die Förderung richtet sich grundsätzlich nach der sozialen Dringlichkeit. Es besteht kein Rechtsanspruch. Eine Förderung ist nur möglich, wenn diese vor Baubeginn oder Abschluss eines Kaufvertrages beim Landratsamt Regen beantragt wird. Bereits begonnene Vorhaben dürfen nicht gefördert werden.
Fördervoraussetzungen: Werden die Fördervoraussetzungen erfüllt, kann ein Darlehen aus dem Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm beantragt werden. Die aktuellen Zins- und Tilgungssätze finden Sie hier. Das Darlehen kann bis zu einem Drittel der förderfähigen Gesamtkosten betragen. Es werden Zinsbindungen von 10 oder 15 Jahren angeboten. Weitere Informationen finden Sie auch unter:
Für die Anpassung von Eigenwohnraum können Menschen mit Behinderung ein leistungsfreies Darlehen bis zu 10.000 Euro je Wohnung beantragen. Gefördert werden Anpassungen im Bestand von Eigenwohnraum oder Mietwohnraum im Zweifamilienhaus. Bei Förderung von Mietwohnraum im Mehrfamilienhaus ist die Regierung von Niederbayern zuständig. Förderfähige bauliche Maßnahmen sind z. B. der Einbau eines Treppenlifts, eines Aufzugs, Rampen für Rollstuhlfahrer oder der Einbau behindertengerechter sanitärer Anlagen. Fördervoraussetzungen: Weitere Informationen finden Sie auch unter:
Informationen im BayernPortal