Wohnbauförderung

Wohnraumförderung Allgemein

Das Landratsamt Regen als Bewilligungsstelle fördert in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) den Neubau, Gebäudeerweiterungen, Anpassungen sowie den Erst- und Zweiterwerb in Form von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen.

Grundlage hierfür ist das Bayerische Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG).

Die Förderung richtet sich grundsätzlich nach der sozialen Dringlichkeit. Es besteht kein Rechtsanspruch.

Eine Förderung ist nur möglich, wenn diese vor Baubeginn oder Abschluss eines Kaufvertrages beim Landratsamt Regen beantragt wird. Bereits begonnene Vorhaben dürfen nicht gefördert werden.

Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm

Fördervoraussetzungen:

  • Einhaltung einer bestimmten Einkommensgrenze (abhängig von der Anzahl der Haushaltsangehörigen)
  • Nachweis von Eigenkapital in Form von Geldmitteln oder eines bereits erworbenen Grundstücks in Höhe von mindestens 20 % der Gesamtkosten
  • Die aus der Immobilie und der Finanzierung ergebende Belastung muss tragbar sein.
  • Technische Voraussetzungen wie z. B. die Einhaltung einer maximal zulässigen Wohnfläche (abhängig von der Anzahl der Haushaltsangehörigen) sowie der Zustand der Immobilie beim Zweiterwerb sind zwingend einzuhalten.
  • Die Gesamtkosten müssen nach den Gegebenheiten des örtlichen Wohnungsmarktes angemessen und wirtschaftlich sein.

Werden die Fördervoraussetzungen erfüllt, kann ein Darlehen aus dem Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm beantragt werden. Die aktuellen Zins- und Tilgungssätze finden Sie hier.

Das Darlehen kann bis zu einem Drittel der förderfähigen Gesamtkosten betragen. Es werden Zinsbindungen von 10 oder 15 Jahren angeboten.

Weitere Informationen finden Sie auch unter:

Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung

Für die Anpassung von Eigenwohnraum können Menschen mit Behinderung ein leistungsfreies Darlehen bis zu 10.000 Euro je Wohnung beantragen.

Gefördert werden Anpassungen im Bestand von Eigenwohnraum oder Mietwohnraum im Zweifamilienhaus. Bei Förderung von Mietwohnraum im Mehrfamilienhaus ist die Regierung von Niederbayern zuständig.

Förderfähige bauliche Maßnahmen sind z. B. der Einbau eines Treppenlifts, eines Aufzugs, Rampen für Rollstuhlfahrer oder der Einbau behindertengerechter sanitärer Anlagen.

Fördervoraussetzungen:

  • Einhaltung einer bestimmten Einkommensgrenze (abhängig von der Anzahl der Haushaltsangehörigen)
  • Nachweis der Schwerbehinderung (z. B. Schwerbehindertenausweis, medizinisches Gutachten)
  • Bestimmte technische Voraussetzungen (z. B. Einhaltung von Bewegungsflächen, bodengleiche Dusche etc.)

Weitere Informationen finden Sie auch unter:

Informationen im BayernPortal