Beabsichtigte Änderung der Verordnung über die Regelung des Gemeingebrauchs (Befahren und Betreten) am Schwarzen Regen

Das Landratsamt Regen beabsichtigt die Verordnung über die Regelung des Gemeingebrauchs (Befahren und Betreten) am Schwarzen Regen vom 02.05.2011, zuletzt geändert durch Verordnung vom 03.05.2017 zu ändern.

Im Zuge der Regelungen der gewerblichen Kanuvermietung wurden verschiedene Untersuchungen in Auftrag gegeben, welche die Entwicklung der Flora und Fauna am und im Schwarzen Regen bewerteten.
Einer gerichtlichen Überprüfung der Schifffahrtsgenehmigungen für gewerbliche Nutzer haben die vom Landratsamt Regen erteilten Genehmigungen standgehalten. Dabei hat das Verwaltungsgericht Regensburg auch insbesondere die Erkenntnisse der verschiedenen Untersuchungen, die Stellungnahmen der Fachbehörden und die daraus abgeleiteten Einschränkungen betrachtet.

Die negative Entwicklung einiger Vogel- und FFH-Arten veranlasst das Landratsamt Regen nun einen Teil der Regelungen aus den Schifffahrtsgenehmigungen für gewerbliche Nutzer auf den Gemeingebrauch anzuwenden.

Absicht ist es die Regelungen aus den Schifffahrtsgenehmigungen auch auf private Kanufahrer zu erweitern, um die Natur, insbesondere die Tier- und Pflanzenwelt, das Gewässer und seine Ufer zu schützen. Weitere Zielrichtung sind der effektive Schutz eigentumsgleicher Rechte (Fischereirechte) und auch der Schutz von Leben und Gesundheit der Gewässerbenutzer.

Das Landratsamt Regen hat in Zusammenarbeit mit den Fachstellen Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, Fachberatung für Fischerei in Landshut und der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Regen den beigefügten Verordnungsentwurf erarbeitet.

Die bisherigen Regelungen der derzeit gültigen Gemeingebrauchsverordnung vom 03.05.2017 finden Sie über die Kachel „Befahren des Schwarzen Regens“ auf unserer Homepage oder über den Link: https://www.landkreis-regen.de/wp-content/uploads/2017/05/Verordnung-Aenderung-3-Gemeingebrauch-Schwarzer-Regen-Lesefassung.pdf

Wir geben Ihnen hiermit bis zum 14.03.2023 Gelegenheit, sich zum Verordnungs-Entwurf in schriftlicher Form oder per E-Mail (Umwelt@LRA.Landkreis-Regen.de) zu äußern.

gez.

K r a u s
Regierungsdirektor

 

 

Meldung vom: 16.02.2023