- Befahren erlaubt (Stand: Mittwoch, den 14.04.2021 12:00 Uhr)
- Verordnung über die Regelung des Gemeingebrauchs
(Befahren u. Betreten) am Schwarzen Regen vom 02.05.2011 zuletzt geändert am 03.05.2017 (Bootsverordnung – Lesefassung) - Verordnung über die Regelung des Gemeingebrauchs im
Bereich des sog. „Bärnloch“ vom 24.07.2007 - Hinweistafel für das Befahren und Betreten des Schwarzen Regens
Neu: Antrag auf Schifffahrtsgenehmigung für gewerbliche Kanuvermieter
- Antrag auf Erteilung einer Schifffahrtsgenehmigung nach Art. 28 Abs. 4 i. V. m. Abs. 5 BayWG zur gewerblichen Kanuvermietung am Schwarzen Regen
- Erteilung einer Schifffahrtsgenehmigung zur gewerblichen Kanuvermietung auf den Gewässern des Landkreises Regen
Neu: Wichtiger Hinweis für die Strecke Zwiesel (Gersteneckersäge) bis Regen (Heubrücke)
Das Landratsamt Regen fordert alle Bootsfahrer auf, diese Strecke nur dann zu befahren, wenn auf der Internetseite „Befahren erlaubt erscheint!“.
Hinweis:
„Hochwasserrisiken sind nicht berücksichtigt! Das Befahren erfolgt auf eigene Gefahr.“