Private Bootsfahrer mit eigenem Boot
- ✓ Befahren erlaubt (Stand: Mittwoch, 29.03.2023 11:58)
- Beabsichtigte Änderung der Verordnung über die Regelung des Gemeingebrauchs (Befahren und Betreten) am Schwarzen Regen vom 02.05.2011, zuletzt geändert durch Verordnung vom 03.05.2017
- Verordnung über die Regelung des Gemeingebrauchs
(Befahren u. Betreten) am Schwarzen Regen vom 02.05.2011 zuletzt geändert am 03.05.2017 (Bootsverordnung – Lesefassung) - Verordnung über die Regelung des Gemeingebrauchs im
Bereich des sog. „Bärnloch“ vom 24.07.2007 - Hinweistafel für das Befahren und Betreten des Schwarzen Regens
Neu: Wichtiger Hinweis für die Strecke Zwiesel (Gersteneckersäge) bis Regen (Heubrücke)
Das Landratsamt Regen fordert alle Bootsfahrer auf, diese Strecke nur dann zu befahren, wenn auf der Internetseite „Befahren erlaubt erscheint!“.
Hinweis:
Hochwasserrisiken sind nicht berücksichtigt! Das Befahren erfolgt auf eigene Gefahr.
Gewerbliche Bootsverleiher – Befahren der Teilstrecke A gem. Schifffahrtsgenehmigung
- ✓ Befahren erlaubt (Stand: Mittwoch, 29.03.2023 09:58)
- Antrag auf Erteilung einer Schifffahrtsgenehmigung nach Art. 28 Abs. 4 i. V. m. Abs. 5 BayWG zur gewerblichen Kanuvermietung am Schwarzen Regen
- Erteilung einer Schifffahrtsgenehmigung zur gewerblichen Kanuvermietung auf den Gewässern des Landkreises Regen