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Private Bootsfahrer mit eigenem Boot
- ✓ Befahren erlaubt (Stand: Donnerstag, 23.01.2025 23:55)
- Benennung: “Verordnung über die Regelung des Gemeingebrauchs (Befahren u. Betreten) am Schwarzen Regen vom 02.05.2011 zuletzt geändert durch Verordnung vom 25.04.2023 (Bootsverordnung – Lesefassung)“
- Verordnung über die Regelung des Gemeingebrauchs im Bereich des sog. „Bärnloch“ vom 24.07.2007
Hinweis:
Hochwasserrisiken sind nicht berücksichtigt! Das Befahren erfolgt auf eigene Gefahr.Gewerbliche Bootsverleiher – Befahren der Teilstrecke A gem. Schifffahrtsgenehmigung
- ✓ Befahren erlaubt (Stand: Donnerstag, 23.01.2025 23:55)
- Antrag auf Erteilung einer Schifffahrtsgenehmigung nach Art. 28 Abs. 4 i. V. m. Abs. 5 BayWG zur gewerblichen Kanuvermietung am Schwarzen Regen
- Erteilung einer Schifffahrtsgenehmigung zur gewerblichen Kanuvermietung auf den Gewässern des Landkreises Regen