Befahren des Schwarzen Regens

Private Bootsfahrer mit eigenem Boot

Hinweis:
Hochwasserrisiken sind nicht berücksichtigt! Das Befahren erfolgt auf eigene Gefahr.

Gewerbliche Bootsverleiher – Befahren der Teilstrecke A gem. Schifffahrtsgenehmigung

Meldung vom: 15.07.2024