Beim Jugendschutz ziehen alle an einem Strang

Trafen sich zum gemeinsamen Erfahrungsaustausch „Jugendschutz im Landkreis“: Vertreter aus 10 Gemeinden (Mitarbeiter der Ordnungsämter und Bürgermeister), der drei Polizeiinspektionen und vom Kreisjugendamt Regen, mit Abteilungsleiterin (erste Reihe von links) Ilka Langhammer-Rückl, Britta Fischer vom ordnungsrechtlichen Jugendschutz und Kommunalem Jugendpfleger Dirk Reichel (im Bild fehlt Jugendamtsleiter Martin Hackl). Foto: Eva Peschl/Arberland REGio GmbH

Erfahrungsaustausch zum Jugendschutz zwischen Kreisjugendamt, Gemeinden und Polizeiinspektionen

Trafen sich zum gemeinsamen Erfahrungsaustausch „Jugendschutz im Landkreis“: Vertreter aus 10 Gemeinden (Mitarbeiter der Ordnungsämter und Bürgermeister), der drei Polizeiinspektionen und vom Kreisjugendamt Regen, mit Abteilungsleiterin (erste Reihe von links) Ilka Langhammer-Rückl, Britta Fischer vom ordnungsrechtlichen Jugendschutz und Kommunalem Jugendpfleger Dirk Reichel (im Bild fehlt Jugendamtsleiter Martin Hackl). Foto: Eva Peschl/Arberland REGio GmbH

Trafen sich zum gemeinsamen Erfahrungsaustausch „Jugendschutz im Landkreis“: Vertreter aus 10 Gemeinden (Mitarbeiter der Ordnungsämter und Bürgermeister), der drei Polizeiinspektionen und vom Kreisjugendamt Regen, mit Abteilungsleiterin (erste Reihe von links) Ilka Langhammer-Rückl, Britta Fischer vom ordnungsrechtlichen Jugendschutz und Kommunalem Jugendpfleger Dirk Reichel (im Bild fehlt Jugendamtsleiter Martin Hackl). Foto: Eva Peschl/Arberland REGio GmbH

Regen. „In regelmäßigen Abständen macht es Sinn, dass sich die Verantwortlichen aus den Gemeinden, der Polizei und des Kreisjugendamtes zum Jugendschutz austauschen und abstimmen“, sagte Abteilungsleiterin Ilka Langhammer-Rückl vom Landratsamt Regen bei der Begrüßung der Teilnehmer des Erfahrungsaustausches. Der Einladung des Kreisjugendamtes folgten kürzlich Vertreter aus zehn Gemeinden und Städten sowie von den drei Polizeiinspektionen im Landkreis. „Jugendschutz könne nur dann wirksam werden, wenn alle Stellen an einem Strang ziehen, denn es gehe dem Kreisjugendamt um den Schutz unserer Kinder und Jugendlichen im Landkreis“, ergänzte Jugendamtsleiter Martin Hackl in seinen Eingangsworten. „Beim Treffen stehe einerseits das gegenseitige Kennenlernen der Personen, die mit dem Jugendschutz zu tun haben, im Vordergrund und anderseits gehe es dem Jugendamt auch um den Austausch, inwieweit sich der gemeinsam 2010 eingeschlagene Weg bei der Umsetzung des Gesetzes vor allem auf den so genannten jugendrelevanten Veranstaltungen bewährt habe“, ergänzte er.

Kommunaler Jugendpfleger Dirk Reichel, zuständig für den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz im Kreisjugendamt erläuterte kurz den angesprochenen gemeinsamen Weg: „Mit Änderung des Gaststättengesetzes 2010 sollen Polizei und Jugendämter nun frühzeitig bei allen Veranstaltungen in den Gemeinden und Städten beteiligt werden.“ Nachdem dem Kreisjugendamt für den Jugendschutz nur wenige Ressourcen zur Verfügung stehen, habe man auf Bestreben von Jugendamtsleiter Hackl vor neun Jahren einen gemeinsamen Weg eingeschlagen. Nun „filtern“ die Gemeinden vor Ort alle Veranstaltungen und melden dem Jugendamt lediglich die so genannten jugendrelevanten Veranstaltungen. „Das Jugendamt selbst bearbeitet die Meldungen sachgebietsintern und nimmt gegebenenfalls mit den jeweiligen Veranstaltern Kontakt auf, um diese in Sachen Jugendschutz zu unterstützen“, erläutert Reichel seinen Beratungsauftrag. Dies scheine gerade bei Veranstaltungen sehr wichtig, bei denen die Verantwortlichen regelmäßig wechseln, die Veranstaltung selbst aber gleich bleibe. Darüber hinaus seien er und seine Kollegin Britta Fischer auch bei Vorbesprechungen mit den Veranstaltern, den Ordnungsämtern und Polizeivertretern vor Ort, wenn dies notwendig sei.

Reichel erläutert außerdem andere Tätigkeitsbereiche, bei denen der erzieherische Kinder- und Jugendschutz zum Tragen komme. Er verwies dabei unter anderem auch auf die gemeinsame mit dem Verein Böhmwind und dem Kreisjugendring durchgeführte präventive Aktion, die sich vor einigen Jahren an alle Gaststätten- und Diskothekenbetreiber gerichtet habe.

Im Anschluss berichtete Britta Fischer von ihren Tätigkeiten im Bereich des ordnungsrechtlichen Jugendschutzes, bei dem sie es vor allem mit Bußgeldverfahren zu tun habe. Dabei liegen ganz oft Verstöße auf ihrem Tisch, bei denen es um den Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen außerhalb der gesetzlich erlaubten Zeiten in Gaststätten oder Diskotheken geht oder es sich auch um Verstöße gegen Paragraf neun des Jugendschutzgesetzes handelt, der Abgabe und Verzehr von alkoholischen Getränken an beziehungsweise durch Kinder und Jugendliche regelt. In den weiteren Ausführungen ging sie auch kurz auf den Bußgeldrahmen ein, den das Kreisjugendamt bei einem Verstoß anzuwenden habe. Dabei orientiere man sich sowohl bei den Auflagen als auch beim Bußgeldrahmen an den entsprechenden Empfehlungen des Landesjugendamtes, die durch Bekanntmachung im Ministerialblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration nun auch eine höhere Verbindlichkeit für die Behörden bei der Auslegung und Anwendung der jugendschutzrechtlichen Vorschriften haben.

Den letzten Teil des Treffens nutze man für den Erfahrungsaustausch des bereits genannten gemeinsamen Weges. Von allen Beteiligten war zu vernehmen, dass die Umsetzung des Jugendschutzes bei den Veranstaltungen der anwesenden Gemeinden keine Probleme bereite und man gleichzeitig auch diese positiven Erfahrungen bei der gemeinsamen Umsetzung mache, wie das eingangs durch Hackl für das Jugendamt signalisiert wurde. Gleiches konnten die Vertreter der drei Polizeiinspektionen des Landkreises berichten.

Aus der Runde ist deutlich hervorgegangen, dass Veranstalter mehr und mehr auf professionelle Sicherheitsdienste setzen, was zwar mit zusätzlichen Kosten für die Organisatoren verbunden sei, die Veranstaltungen selber aber sicherer machen würden. Einzig die Tatsache, dass die Zahl der jugendrelevanten Veranstaltungen in den letzten Jahren weiterhin rückläufig sei, gab den Anwesenden zu denken. Man vermutete in der Runde, dass die Bereitschaft junger Menschen öffentliche Veranstaltungen durchzuführen abnehmen würde oder aber, dass die Organisatoren den Aufwand, alle Auflagen für die jeweilige Veranstaltung, sei es von Gemeinde, Polizei oder dem Kreisjugendamt zufriedenstellend umzusetzen, scheuen würden.

Jugendamtsleiter Hackl betonte, dass man seitens des Kreisjugendamtes keine Veranstaltungen verhindern, sondern vielmehr die Veranstaltungen im Sinne des Jugendschutzgesetzes sicherer gestalten möchte, sowohl für die Gäste als auch für den jeweiligen Veranstalter. Hackl bestätigte auch den Eindruck der Polizei, dass sich Veranstalter weiterhin mit dem Problem konfrontiert sehen, dass Gäste privat zuhause „vorglühen“ und dann angetrunken zur Veranstaltung kommen. Beim Wunsch der Polizei regelmäßig gemeinsame Jugendschutzkontrollen mit dem Jugendamt durchzuführen, signalisierte Hackl Unterstützung.

Zum Schluss zogen die Verantwortlichen des Kreisjugendamtes ein positives Fazit aus dem Treffen, welches auch in Zukunft regelmäßig stattfinden soll.

 

 

Meldung vom: 05.03.2024