Personen, die gewerbsmäßig mit leicht verderblichen Lebensmitteln in Berührung kommen oder in Küchen arbeiten, benötigen eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz.
Das Gesundheitsamt führt in der Regel einmal im Monat eine Belehrung durch. Die Termine können Sie beim Gesundheitsamt Regen, Tel. 09921 – 601420, erfragen.
Die Belehrung findet wieder direkt im Landratsamt Regen statt und beginnt um
14.00 Uhr.
Veranstaltungsort:
Gesundheitsamt, Raum Geißkopf (B 0.53). Bei Unklarheiten kann im Bürgerbüro
nachgefragt werden.
Dauer der Veranstaltung ca. 1 Stunde
Eine Anmeldung zur Belehrung ist erforderlich, Telefonnummer 09921 – 601420.
Es fällt eine Gebühr von 14,00 Euro an.
- Neben dem Gesundheitsamt können auch beauftragte Ärzte die Belehrung durchführen.
Liste der beauftragten Ärzte im Landkreis Regen - Ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen benötigen keine offizielle Belehrung, es ist jedoch erforderlich, dass sie sich über den hygienegerechten Umgang mit Lebensmitteln informieren.
Weitere Informationen: