Belehrung (Gesundheitszeugnis)

Personen, die gewerbsmäßig mit leicht verderblichen Lebensmitteln in Berührung kommen oder in Küchen arbeiten, benötigen eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz.

Das Gesundheitsamt führt in der Regel einmal im Monat eine Belehrung durch. Die Termine können Sie beim Gesundheitsamt Regen, Tel. 09921 – 601420, erfragen.

Die Belehrung findet wieder direkt im Landratsamt Regen statt und beginnt um
14.00 Uhr.
Veranstaltungsort:
Gesundheitsamt, Raum Geißkopf (B 0.53). Bei Unklarheiten kann im Bürgerbüro
nachgefragt werden.

Dauer der Veranstaltung ca. 1 Stunde

Eine Anmeldung zur Belehrung ist erforderlich, Telefonnummer 09921 – 601420.
Es fällt eine Gebühr von 14,00 Euro an.

  • Neben dem Gesundheitsamt können auch beauftragte Ärzte die Belehrung durchführen.
    Liste der beauftragten Ärzte im Landkreis Regen
  • Ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen benötigen keine offizielle Belehrung, es ist jedoch erforderlich, dass sie sich über den hygienegerechten Umgang mit Lebensmitteln informieren.

Weitere Informationen:

Meldung vom: 12.06.2023