Wenn Sie beruflich oder gewerbsmäßig bestimmte Tätigkeiten beginnen wollen, bei denen Sie
- Lebensmittel z. B. herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen oder mit ihnen in Berührung kommen oder
- wenn Sie in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen, die auf gemeinschaftliche Verpflegung von Personen ausgerichtet sind, beschäftigt werden,
dann benötigen Sie vor Antritt der Tätigkeit eine aktuelle Bescheinigung über eine Belehrung (Erstbelehrung) nach § 43 Abs. 1 IfSG durch das Gesundheitsamt Regen, die nicht älter als drei Monate ist.
Nach Aufnahme der Tätigkeit und alle zwei Jahre müssen Sie durch Ihren Arbeitgeber gemäß § 43 Absatz 4 IfSG entsprechend belehrt werden (Folgebelehrung).
Die Bescheinigung über die Belehrung sowie die Dokumentation über die letzte Belehrung des Arbeitgebers müssen beim Arbeitgeber aufbewahrt und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorgelegt werden (§ 43 Abs. 5 IfSG).
Ab sofort ist die Teilnahme an der Erstbelehrung durch das Gesundheitsamtes Regen auch online möglich.
Weitere Informationen zur Online-Belehrung (Erstbelehrung) erhalten Sie im Folgenden:
Voraussetzung für die Teilnahme:
Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahme nur möglich ist, wenn Sie Ihren ständigen Aufenthaltsort oder Ihren Wohnort im Landkreis Regen haben.
Unter Umständen kann hiervon abgewichen werden, wenn Sie beruflich im Landkreis Regen tätig sind beziehungsweise sich Ihr Tätigkeitsort im Landkreis Regen befindet.
Erforderliche Technik:
- Computer, Notebook, Tablet, Smartphone oder ein anderes internetfähiges Gerät
- Stabile Internetverbindung
- Zugang zu einem Online-Zahlungsverfahren (Girokonto oder Kreditkarte)
Benötigte Unterlagen:
Gültige amtliche Ausweispapiere mit Lichtbild (ab dem 16. Lebensjahr)
Aktives BundID-Konto
Ablauf:
Nach einem kurzen (wiederholbaren) Online-Test im Anschluss an die Online-Belehrung können Sie – bei bestandenem Test – die Bescheinigung zur Belehrung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz herunterladen.
Dauer:
Ungefähr 60 Minuten
Kosten:
Es fällt eine Gebühr von 28,00 Euro an.
Die Bezahlung erfolgt im Rahmen der Online-Belehrung und ist erforderlich für die Ausstellung der Bescheinigung zur Belehrung.
Zugang zur Online-Belehrung unter folgendem Link:
Vor-Ort-Schulungen:
Das Gesundheitsamt Regen führt vorerst weiterhin auch in der Regel einmal im Monat eine Erstbelehrung vor Ort durch (Gesundheitsamt, Besprechungsraum „Geißkopf“ (B 0.53)).
Die Belehrung findet für alle angemeldeten Teilnehmer in einer größeren Gruppe statt.
In diesem Fall beträgt die Gebühr 14,00 Euro.
Die Termine können Sie direkt beim Gesundheitsamt Regen unter der folgenden Telefon-Nummer erfragen:
Tel.-Nr.: 09921 – 601420
Wichtiger Hinweis:
Sollten bei Ihnen Anhaltspunkte für ein Tätigkeitsverbot bekannt sein, nehmen Sie bitte unmittelbar Kontakt mit uns auf!
Weitere Informationen: