Beratung der Körperschaften

Die Beratung der Gemeinden und ihrer Verbände ist eine immer wichtiger werdende Aufgabe. Gebiete wie beispielsweise die gemeindliche Finanzwirtschaft, die gemeindliche Vermögens- und Schuldenverwaltung, die Gemeindesteuern, das gemeindlichen Abgaben- und Kostenrecht, das Bauvertragsrecht, das Personalrecht sowie das gemeindliche Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen können durch die Beratung abgedeckt werden.

Meldung vom: 06.11.2023