Besorgniserregende Virusvarianten (VOC)

  • Arten von Virusvarianten:
    Derzeit zirkulieren drei Varianten von SARS-CoV-2, diese stehen im Verdacht leichter übertragbar zu sein und möglicherweise tendenziell schwerere Verläufe zu verursachen. Daher werden sie als „besorgniserregende Virusvarianten“ oder „Variants of Concern“ bezeichnet. Es handelt sich um folgende:
  • Britische Variante: UK 202012/01 (B.1.1.7)
  • Südafrikanische Variante: 501Y.V2 (B.1.351)
  • Brasilianische Variante: P.1 (B.1.1.28.P1)

 

  • Was bedeutet ein begründeter Verdacht oder eine bestätigte Infektion auf eine VOC für die betroffene Person?
    Besteht ein begründeter Verdacht auf eine Infektion mit einer VOC, müssen sich die Betroffenen Personen für 14 Tage in Isolation begeben. Eine Verkürzung der Isolation ist nicht möglich. Zur Aufhebung der Isolation ist ein negativer Abschlusstest erforderlich, als auch Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden, gemäß ärztlicher Beurteilung. Das Gesundheitsamt entscheidet über die Aufhebung der Quarantäne.

 

  • Was gilt für Kontaktpersonen?
    Für Kontaktpersonen von Personen, die mit einer VOC infiziert sind bzw. bei denen ein begründeter Verdacht besteht, gelten strengere Regeln.

Meldung vom: 05.03.2021