Besserer Schutz für Kinder und Jugendliche

Gesetzgeber erweitert Katalog an Straftaten, die zum Ausschluss führen 

Regen. Ab 2021 müssen alle Vereine, Verbände, Freie Träger und alle kreisangehörigen Gemeinden, die mit dem Kreisjugendamt Regen eine Vereinbarung zum Bundeskinderschutzgesetz geschlossen haben noch aufmerksamer die erweiterten Führungszeugnisse aller ehren- und hauptamtlich Tätigen prüfen. Darauf weist Jugendamtsleiter Martin Hackl hin. Grund dafür ist eine Ausweitung des Strafkataloges. Der Gesetzgeber hat beschlossen, den Straftatbestand der „Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen“ ins Strafgesetzbuch aufzunehmen. „Taucht eine solche Straftat dann im erweiterten Führungszeugnis der Ehrenamtlichen auf, sollte auf einen Einsatz dieser Personen in der Jugendarbeit verzichtet werden“, sagt Kommunaler Jugendpfleger Dirk Opitz.

Vor rund fünf Jahren hat das Kreisjugendamt mit der Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes mit alle Vereinen, Verbände, freie Trägern und die Gemeinden kontaktiert und zum Abschluss sogenannter Schutzvereinbarungen zur Prävention sexualisierter Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen aufgefordert. „Im Landkreis haben wir 2015 um die 1000 Schreiben an die Verantwortlichen versendet. Gut die Hälfte der Angeschriebenen betreibt Jugendarbeit und hat mit uns eine Vereinbarung geschlossen“, kann Jugendamtsleiter Martin Hackl berichten. Die Vereinbarung verpflichtet die Verantwortlichen, nur geeignete Personen in der Jugendarbeit einzusetzen. Die Einsichtnahme in erweiterte Führungszeugnisse ist dabei ein wichtiges Mittel, um die Eignung der Ehrenamtlichen zu prüfen. Dabei muss eine solche Einsichtnahme regelmäßig erfolgen. „Auch wenn der Gesetzgeber von einem Fünf-Jahres-Zeitraum der Einsichtnahme spricht, empfehlen wir von Seiten des Kreisjugendamtes einen dreijährigen Rhythmus sowie hin und wieder Stichproben, um die Qualität in der Jugendarbeit hoch zu halten und um den Schutz unserer Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten“, richtet Hackl seinen Appell an die Verantwortlichen, dem Beispiel des Kreisjugendringes und der Kommunalen Jugendarbeit zu folgen. Beide wenden bereits seit 2018 einen verkürzten Rhythmus der regelmäßigen Prüfung ihrer Ehrenamtlichen an.

„Wir beschäftigen uns bei den gemeinsamen Qualifizierungskursen regelmäßig mit dem Bundeskinderschutzgesetz und sensibilisieren unsere ehrenamtlich Tätigen für die Prävention sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“, berichtet Opitz von dieser wichtigen Aufgabe. Sowohl der Kreisjugendring als auch die Kommunale Jugendarbeit gehen mit diesem Thema sehr verantwortungsvoll um. „Wir möchten bei unseren Angeboten den Schutz junger Menschen bestmöglich gewährleisten. Deshalb haben wir den Zeitraum der Einsichtnahme in die erweiterten Führungszeugnisse unserer Ehrenamtlichen auf drei Jahre verkürzt und ergänzen dies um regelmäßige Stichproben. Denn nur persönlich geeignete Ehrenamtliche kommen bei unseren Ferienangeboten zum Einsatz. Für uns ist die Einsichtnahme nach wie vor ein wichtiges Hilfsmittel für die Qualität unserer vielfältigen Angebote das ganze Jahr über“, ergänzt der Jugendpfleger. Und er ist sich sicher, dass dies auch von den Verantwortlichen in den Vereinen und Verbänden des Landkreises so gesehen wird.

Meldung vom: 17.12.2020