Besuch mit Einschränkungen möglich

Landkreis Regen verlängert mit Allgemeinverfügung die Regelungen für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

Regen. Die Verantwortlichen des Landkreises Regen legen weiter großen Wert auf den Schutz von Patienten, Betreuten und Senioren. Deswegen hat der Landkreis Regen seine Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes um weitere zwei Wochen verlängert.

Demnach müssen Besucher in den Krankenhäusern, in Rehaeinrichtungen, in Alten- und Seniorenheimen, in Behinderten- und anderen Pflegeeinrichtungen eine FFP2-Maske tragen. Zudem dürfen nur Besucher mit aktuellen Tests in die Einrichtungen, wobei auch die Einrichtungen selbst diese Tests – als Schnelltest bei Besuch – anbieten können. Ähnliche Testauflagen gibt es auch für Menschen, die beruflich die Einrichtungen besuchen, wie zum Beispiel Physiotherapeuten, Notare oder Handwerker. Auch die Mitarbeiter müssen sich regelmäßig testen und die Einrichtungsbetreiber müssen dies regelmäßig überprüfen.

Auflagen macht der Landkreis auch für den Betrieb von Förderstätten für Menschen mit Behinderung, Frühförderstellen sowie Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke. Dort müssen die Schüler bei Übernachtung in Einzelzimmern untergebracht werden. Ferner muss der Mindestabstand von 1,5 Metern immer gewahrt werden und es besteht Maskenpflicht. Des Weiteren müssen die Schüler sich mindestens einmal pro Woche in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 testen lassen. Auch für die Mitarbeiter gibt es Testpflichten.

Meldung vom: 20.02.2021