Allgemeine Erklärung der Menschenrechte(AEMR), die am 10.12.1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) verabschiedet wurde. Auf ihr beruht die gegenwärtige Auslegung des Menschenrechts auf Bildung, welches in Artikel 26 wie folgt formuliert wird:
- „Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muss allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.
- Die Bildung muss auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muß zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen (…) beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.
- Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.“
(Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung, Das Menschenrecht auf Bildung | Bildung | bpb.de)
Doch Absicht und Wirklichkeit klaffen oft weit auseinander, auch bei uns.
Das Zentrum für Chancengleichheit kümmert sich daher darum, in Kooperation mit allen bildungsrelevanten Einrichtungen den Landkreis als Bildungsregion zu entwickeln. Dazu gehören u.a. analog-digitale Vernetzung sämtlicher Bildungsträger, Förderung der Bildungsgerechtigkeit sowie Entwicklung und Etablierung eines nachhaltig agierenden und sämtliche Lebensphasen berücksichtigenden Bildungsmanagements.
Derzeitige Maßnahmen:
- Kooperation mit der REAB (Regionale Entwicklungsagentur Bayern) im Bereich Bildung.
Ziel ist es hierbei, die kommunale Bildungslandschaft für Bürger:innen jeden Alters ihren individuellen Voraussetzungen entsprechend bedarfsgerecht und leicht zugänglich zu gestalten.
Am 26. Juni 2024 Unterzeichnung der Partnervereinbarung zwischen der REAB und dem Landkreis Regen Arberland durch Dr. Korbinian Hollunder und Landrat Dr. Ronny Raith - Erarbeitung eines Förderantrages zur finanziellen Unterstützung der geplanten Maßnahmen.