Unter dem Begriff „Biosicherheit“ versteht man alle Maßnahmen, welche das Risiko eines Krankheits- oder Erregereintrags und das Ausbreiten von Erkrankungen innerhalb eines Betriebes reduzieren.
Gemäß Art 10 der Verordnung (EU) 2016/429 sind Tierhalter (Unternehmer) verantwortlich für die Minimierung des Risikos hinsichtlich der Ausbreitung von Tierseuchen.
Eine gute Möglichkeit, dieser Vorgabe nachzukommen bietet die Risikoampel der Universität Vechta, die u.a. in Zusammenarbeit mit dem Friedrich Löffler-Institut entstanden ist.
Hier können Tierhalter prüfen, wie sicher ihr Betrieb vor der Geflügelpest, der Afrikanischen Schweinepest, MKS oder anderen Tierseuchen-Erregern ist. Das Ergebnis bietet den Tierhaltern die Möglichkeit durch geeignete Maßnahmen die Biosicherheit Ihres Betriebes zu verbessern.