Blumenverkauf am Muttertag

Blumenverkaufsstellen dürfen am Sonntag, 9. Mai, von 8 Uhr bis 12 Uhr öffnen

Regen. Wie in den vergangenen Jahren, so dürfen auch am Muttertag am kommenden Sonntag die Blumenläden öffnen. Dies teilen die Mitarbeiter des Landratsamtes Regen in einer Pressemitteilung mit. Dabei verweisen sie auf das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales. Dort wurde in einer Allgemeinverfügung bewilligt, dass alle Verkaufsstellen in Bayern, in denen in erheblichem Umfang Blumen angeboten werden, am Sonntag, 9. Mai, also am Muttertag in der Zeit von 8 Uhr bis 12 Uhr zum Zwecke des Verkaufs beziehungsweise der Abgabe von Blumen geöffnet sein dürfen.

Zu berücksichtigen ist, dass Verkaufsstellen von der Allgemeinverfügung nur dann erfasst werden, wenn im Verhältnis zum gesamten Warensortiment der Verkaufsstelle der Anteil von Blumen am Gesamtumsatz mehr als 50 Prozent beträgt. Die geltenden infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen werden durch die Allgemeinverfügung nicht berührt. Die Abgabe von Blumen und ähnlichem ist daher nur unter Beachtung dieser Vorgaben zulässig.

 

Meldung vom: 03.05.2021