Blumen zum Muttertag

Blumenverkaufsstellen dürfen am Sonntag, 8., Mai, am Vormittag öffnen

Regen. Auch in diesem Jahr dürfen die Blumenläden am Muttertagvormittag ihre Pforten öffnen, dies geht aus einer Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat in einer Allgemeinverfügung hervor. Demnach dürfen alle Verkaufsstellen in Bayern, in denen in erheblichem Umfang Blumen angeboten werden, am Sonntag, 8. Mai, in der Zeit von 8 Uhr bis 12 Uhr zum Zwecke des Verkaufs beziehungsweise der Abgabe von Blumen geöffnet sein dürfen. Darauf weist das Landratsamt Regen in einer Pressemitteilung hin. Zu berücksichtigen ist demnach, dass Verkaufsstellen von der Allgemeinverfügung nur dann erfasst werden, wenn im Verhältnis zum gesamten Warensortiment der Verkaufsstelle der Anteil von Blumen am Gesamtumsatz mehr als 50 Prozent beträgt.

 

 

Meldung vom: 03.05.2022