Die Umsetzung dieser neuen gesetzlichen Regelung obliegt dem örtlich öffentlichen Träger der Jugendhilfe. Dies ist im Landkreis Regen das Kreisjugendamt.
Um den Prozess so transparent wie möglich zu gestalten, verwenden wir die allgemeinen Empfehlungen des Landesjugendhilfeausschusses vom 13.03.2013 sowie die darin enthaltene Mustervereinbarung, die zwischen Jugendamt und freiem Träger getroffen werden soll. In dieser ist festgelegt, dass im Regelfall Führungszeugnisse von Neben- und Ehrenamtlichen einzusehen sind.