Denkmalschutz

Das Landratsamt als untere Denkmalschutzbehörde ist für den Vollzug des Denkmalschutzgesetzes zuständig bei Bau- und Bodendenkmälern. Einerseits führt sie das denkmalschutzrechtliche Erlaubnisverfahren durch, andererseits ist sie für die Bearbeitung von Zuschussanträgen zuständig.

 

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Denkmalsprechtage Die Denkmalsprechtage stehen auch Bürgern in Angelegenheiten der Denkmalpflege offen. Die Termine der einzelnen Sprechtage werden in der Presse bekannt gegeben und den interessierten Bürgern nach vorheriger Vereinbarung ein Vorsprachetermin ermöglicht.

Antrag zum Download

Das Referat für praktische Denkmalpflege des Bayerischen Landesamtes hat die Sprechtage für das Jahr 2024 mitgeteilt. Die Sprechstunden beim Landratsamt Regen finden jeweils ab 10.00 Uhr im Zimmer Nr. 242, 2. Stock, Landratsamt Regen, Poschetsrieder Str. 16, statt und zwar am:

  • 22. Februar 2024
  • 21. März 2024
  • 18. April 2024
  • 23. Mai 2024
  • 27. Juni 2024
  • 25. Juli 2024
  • 29. August 2024
  • 26. September 2024
  • 24. Okober 2024
  • 5. Dezember 2024

Bauwerber, deren Bauanträge auch unter dem Gesichtspunkt der Denkmalpflege überprüft werden müssen, haben an diesen Sprechtagen Gelegenheit, mit dem zuständigen Referenten des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege über ihr Vorhaben zu sprechen. Das Ziel dieser Sprechstunden ist ein möglichst unbürokratischer und zeitsparender Verfahrensablauf bei einschlägigen Bauanträgen. Zur Vereinbarung eines Termins bitten wir um Kontakt mit der Unteren Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt unter der Tel. Nr. 09921 601 232

Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis Für den Abbruch oder die Veränderung eines Baudenkmals, sowie für die Errichtung einer baulichen Anlage in der Nähe eines Baudenkmals ist eine Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz erforderlich. Dies gilt auch für das Graben nach Bodendenkmälern bzw. bei Erdarbeiten, wenn sich auf dem Grundstück ein Bodendenkmal befindet. Die Denkmaleigenschaft kann aus der beim Landratsamt und den Gemeinden aufliegenden Liste für Baudenkmäler bzw. Bodendenkmäler ersehen werden. Nach Prüfung des Antrages kann an Stelle der denkmalrechtlichen Erlaubnis ein Baugenehmigungsverfahren erforderlich sein. Entscheidend dafür sind die Maßgaben der Bayerischen Bauordnung. Über einen entsprechenden Erlaubnisantrag wird unter Beteiligung des Landesamtes für Denkmalpflege, des Kreisheimatpflegers sowie im Einvernehmen mit der jeweiligen Gemeinde entschieden. Im Rahmen der Antragsbearbeitung wird das Landesamt für Denkmalpflege bei den regelmäßigen Sprechtagen im Landratsamt beteiligt. Diese Sprechtage stehen aber auch Bürgern in Angelegenheiten der Denkmalpflege offen. Die Termine der einzelnen Sprechtage werden in der Presse bekannt gegeben und den interessierten Bürgern nach vorheriger Vereinbarung ein Vorsprachetermin ermöglicht.
Bearbeitung von Zuschussanträgen Für die Durchführung von Maßnahmen an Baudenkmälern kann für den denkmalpflegerischen Mehraufwand ein Zuschuss beantragt werden. Die vorgelegten Zuschussanträge werden beim Landratsamt Regen eingereicht und nach Prüfung an den zuständigen Zuschussgeber weiter geleitet. Beispielhaft können folgende Zuschussgeber in Betracht kommen: – Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege – Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus – Bezirk Niederbayern – Bayerische Landesstiftung – Landkreis Regen. Vor Bewilligung der Fördermittel darf mit dem Bau nicht begonnen werden, sonst erlischt die Fördermöglichkeit! Eine Ausnahme liegt nur dann vor, wenn der vorzeitige Baubeginn von der Förderstelle genehmigt worden ist. Die oben angeführten Zuschussgeber erteilen bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Bewilligungsbescheid für die beantragte Maßnahme. Die bewilligten Zuschüsse werden mittels Auszahlungsantrag, der über die untere Denkmalschutzbehörde im Landratsamt eingereicht wird, und nach Prüfung der Rechnungsbelege samt Überweisungsbestätigungen beim Zuschussgeber abgerufen. Nach Abschluss der Maßnahme ist ein Verwendungsnachweis bei der unteren Denkmalschutzbehörde vorzulegen. Dieser wird nach entsprechender Prüfung an die jeweiligen Zuschussgeber übersandt.
Tag des offenen Denkmals „Denkmalschutz live“ – so könnte man die Idee auf den Punkt bringen, die in den vergangenen zehn Jahren rund 40 Millionen Bundesbürger auf die Beine brachte.
Das Prinzip ist denkbar einfach: Einmal im Jahr Denkmale öffnen, die sonst nicht allgemein zugänglich sind, und sie durch Führungen und Rahmenprogramme „erlebbar“ machen. Nicht nur den hauptberuflichen Denkmalpflegern soll der Tag ein Forum bieten, Probleme und Erfolge ihrer Arbeit vorzustellen und für den Denkmalschutz zu werben, vor allem die vielen privaten Eigentümer, ehrenamtlichen Helfer und engagierten Vereine, die sich der Erhaltung historischer Bauten und Stätten widmen, sollen ihre Arbeit einmal der Öffentlichkeit präsentieren können.
  • Tag des offenen Denkmals

Informationen im BayernPortal

Meldung vom: 06.02.2024