Der Sperrbezirk ist aufgehoben

Gesunde Bienen wünscht sich jeder Imker. Zum Schutz der Bestände sollte man den Futterkranz auf Faulbrut untersuchen lassen. Foto: Langer/Landkreis Regen

Amerikanische Faulbrut der Bienen in Regen erloschen – Monitoringuntersuchung empfohlen

Gesunde Bienen wünscht sich jeder Imker. Zum Schutz der Bestände sollte man den Futterkranz auf Faulbrut untersuchen lassen. Foto: Langer/Landkreis Regen

Gesunde Bienen wünscht sich jeder Imker. Zum Schutz der Bestände sollte man den Futterkranz auf Faulbrut untersuchen lassen. Foto: Langer/Landkreis Regen

Regen. Die Veterinärabteilung des Landratsamtes Regen teilt mit, dass die im Gemeindegebiet Regen im Juli 2019 ausgebrochene Amerikanische Faulbrut der Bienen, kurz AFB, erloschen ist. Der Ausbruch der Bienenerkrankung betraf zwei Bienenhaltungen. Sporen des Erregers wurden in Futterkranzproben von sieben weiteren Bienenständen festgestellt. Insgesamt wurden Bienenstände von 15 Imkern im Rahmen des Ausbruchs untersucht. „Die Nachuntersuchungen nach Durchführung der Bekämpfungsmaßnahmen konnten jetzt abgeschlossen werden. Die Schutzmaßnahmen wurden aufgehoben“, teilt Amtsveterinär Dr. Stefan Wechsler mit.

Aufgrund der Erfahrungen mit der Bekämpfung in den vergangenen Jahren weist der zuständige Amtstierarzt auf Folgendes hin: „Der Erreger der AFB kann sich mehrere Jahre in einem Volk befinden, bevor es zu einem Ausbruch kommt.“ Dr. Wechsler, betont aber, dass „die Feststellung von Faulbrutsporen in Futterkranzproben eines Volkes nicht bedeutet, dass ein Seuchenausbruch vorliegt. Dies ist nur bei einem positiven Futterkranzbefund und zusätzlich klinischen Erscheinungen im Volk der Fall.“ Die Futterkranzbeprobung sei daher eine klassische Vorsorgeuntersuchung, die dazu diene, Infektionen frühzeitig zu erkennen und „dadurch mit vergleichsweise geringem Aufwand beseitigen zu können.“ Dabei kann es jedes Bienenvolk treffen.  „Ein Eintrag von Faulbrutsporen in Bienenvölker kann von Imkern auch bei tadellosem Völkermanagement nicht gesteuert werden, so dass die eigenverantwortliche Vorsorgeuntersuchung von Futterkranzproben jedem Imker dringend angeraten wird, um so das Auftreten von klinischen Ausbrüchen zu verhindern“, so der Amtsveterinär weiter. Beim Auftreten von klinischen Krankheitsanzeichen in Bienenvölkern besteht Anzeigepflicht beim Veterinäramt.

Der Tiergesundheitsdienst (TGD) Bayern bietet jedem Imker an, eigeninitiativ Futterkranzproben zu entnehmen und diese prophylaktisch auf Sporen des Faulbruterregers untersuchen zu lassen. Die Monitoringuntersuchung ist staatlich bezuschusst und aktuell für jeden Imker in Bayern kostenfrei. Nähere Informationen zum Verfahren und zur Probennahme sind auf der Internetseite des TGD zu finden: http://www.tgd-bayern.de/   (unter Tiergattungen > Bienen > Informationen > Themenkomplex Amerikanische Faulbrut).

Hintergrund

Die Amerikanische Faulbrut ist eine anzeigepflichtige, für den Menschen ungefährliche Erkrankung der Bienenbrut, die zu hohen Verlusten führen kann. Im Landkreis Regen besteht nach Aufhebung des Sperrbezirkes aktuell kein weiterer Sperrbezirk mehr.

Meldung vom: 30.09.2020