Drei neue Bundesbürger

Unser Bild zeigt Noureddin Almesri (li.), dahinter Sachgebietsleiterin Simone Kasberger neben ihr Sachbearbeiter Christian Raith sowie Katharina Winter und Tabita-Rahela Gindac (vorne re.). Foto: Reinhard Wölfl/Landkreis Regen

Im Landratsamt wurden Noureddin Almesri, Katharina Winter und Tabita Rahela Gindac eingebürgert

Unser Bild zeigt Noureddin Almesri (li.), dahinter Sachgebietsleiterin Simone Kasberger neben ihr Sachbearbeiter Christian Raith sowie Katharina Winter und Tabita-Rahela Gindac (vorne re.). Foto: Reinhard Wölfl/Landkreis Regen

Unser Bild zeigt Noureddin Almesri (li.), dahinter Sachgebietsleiterin Simone Kasberger neben ihr Sachbearbeiter Christian Raith sowie Katharina Winter und Tabita-Rahela Gindac (vorne re.). Foto: Reinhard Wölfl/Landkreis Regen

Regen. Auf drei völlig unterschiedliche Lebenswege können die neu eingebürgerten Deutschen blicken. „Sie verbindet von heute aber die gleiche Staatsbürgerschaft“, sagt Sachbearbeiter Christian Raith aus der Ausländerbehörde am Landratsamt Regen. Nachdem die neuen Staatsbürger erklärt hatten, die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland zu achten, bekamen sie die Einbürgerungsurkunde überreicht.

Mit Noureddin Almesri wurde ein 34-jähriger gebürtiger Syrer eingebürgert. Nachdem er zunächst in der Gastronomie gearbeitet hat, ist er mittlerweile bei einer Baufirma in München beschäftigt. Katharina Winter wurde in der Ukraine geboren, kam aber bereits im Jahr 2000 nach Deutschland und machte im Jahr 2006 an der Realschule Zwiesel ihren Abschluss. Nach der Ausbildung zur Fachkraft im Gastgewerbe arbeitete sie in Hotels und als Handelsvertreterin. Derzeit ist sie bei einem Abrechnungsunternehmen in der Bearbeitung von Differenzen tätig.

Tabita Rahela Gindac stammt aus Rumänien und kam als 19-Jährige nach Deutschland. Nach Anstellungen als Servicekraft, Zimmermädchen ist sie heute als Produktionshelferin in einem Industrieunternehmen tätig. Aktuell besucht sie auch spezielle Schulungen und sieht sich in der Zukunft im Beautybereich in der Selbständigkeit.

Alle drei dürfen neben der deutschen Staatsbürgerschaft ihre bisherigen Staatsbürgerschaften behalten.

Meldung vom: 23.05.2023