Ehrenamtliche Richterinnen und Richter gesucht

Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter. Foto: © beeboys / Adobe Stock

Verwaltungsgericht Regensburg benennt ehrenamtliche Richter für fünf Jahre

Bei Entscheidungen der Verwaltungsgerichte wirken neben den Berufsrichtern auch ehrenamtliche Richterinnen und Richter mit. Diese haben bei den mündlichen Verhandlungen und der Urteilsfindung die gleichen Rechte wie die hauptamtlichen Richter. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter werden für fünf Jahre von einem Wahlausschuss am Verwaltungsgericht gewählt. Dieser Wahlausschuss wählt ehrenamtliche Richterinnen und Richter aus Vorschlagslisten, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten erstellt werden. Ehrenamtliche Richterinnen und Richter müssen Deutsche sein, sollen das 25. Lebensjahr vollendet haben und ihren Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks des Verwaltungsgerichts Regensburg haben. Zu ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern können insbesondere nicht Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst berufen werden. Auf der Vorschlagsliste sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden.

Bürger und Bürgerinnen des Landkreises Regen, die daran interessiert sind, das Amt eines ehrenamtlichen Richters/einer ehrenamtlichen Richterin am Verwaltungsgericht Regensburg wahrzunehmen, können sich ab sofort über das Antragsformular – Bewerbung ehrenamtliche Richter bewerben.

Die Bewerbungsfrist endet am 28. Juni 2024.

Meldung vom: 10.06.2024