Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

 

Einrichtungen Aufgaben
Familienentlastender Dienst
Lebenshilfe, Kreisvereinigung Regen e.V.,
Parkstr. 4,
94209 Regen,
Tel: 09921/97011-31,
Fax: 09921/97011-20.
Der FeD will mit seinem Hilfsangebot bei der Pflege und Betreuung behinderter Angehöriger die Familien entlasten und sie bei der Bewältigung des Alltages entlasten. Das Angebot richtet sich an behinderte Menschen jeden Alters und ihre Familien. Einzugsgebiet ist der Landkreis Regen.
Frühförderung „Frühförderung“ bedeutet die frühestmögliche Förderung entwicklungsauffälliger, von Behinderung bedrohter und behinderter Kinder, die spätestens mit dem Schuleintritt der Betroffenen endet. Dabei ist Frühförderung ein Sammelbegriff für alle Maßnahmen und Angebote in den Bereichen Frühdiagnostik, Frühberatung, und Früherziehung. Ziel der Frühförderung ist es, eine drohende Behinderung abzuwenden und behinderte Kinder zu einem möglichst wenig durch Behinderung belasteten, individuellen und sozialen Leben zu verhelfen.
Ambulante Frühförderung beinhaltet insbesondere:

  • die Abklärung des kindlichen Entwicklungsstandes in Verbindung mit den einschlägigen Fachdisziplinen
  • die Einleitung und Durchführung allgemeiner spezifischer Fördermaßnahmen mit geeignetem Personal
  • die Anleitung, Beratung und Unterstützung der Eltern
  • die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Behörden
  • Übernahme der Therapiekosten für behinderte oder von einer Behinderung bedrohte Kinder, die noch nicht im schulpflichtigen Alter sind.
Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung
Träger:
Lebenshilfe, Kreisvereinigung Regen e.V.

Christopherus-Schule,
Am Grubfeld 13
94209 Regen – Schweinhütt
Tel: 09921/2704 Fax: 09921/1548 .

Im Landkreis Regen gibt es eine Förderschule zur individuellen Lebensbewältigung. Dort werden Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem sonderpädagogischen Förderbedarf im Rahmen ihrer neunjährigen regulären Schulpflicht sowie ihrer dreijährigen Berufsschulpflicht betreut.
Integrativer Kindergarten Träger ist die Lebenshilfe, Kreisvereinigung Regen e.V.

Integrativer Kindergarten
Am Grubfeld 13
94209 Regen-Schweinhütt
Tel: 09921/2704
Fax: 09921/1548

Im Landkreis Regen gibt es einen integrativen Kindergarten. Darin werden behinderte und nichtbehinderte Kinder gemeinsam betreut.
Leistungen zur Teilnahme am Arbeitsleben
Einrichtung der Lebenshilfe Deggendorf,
Osserstr. 8,
94209 Regen,
Tel.: 09921/9433-0,
Fax.: 09921/2726
Behinderte, bei denen wegen Art und Schwere ihrer Behinderung arbeits- und berufsfördernde Maßnahmen mit dem Ziel der Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht in Betracht kommen, kann Hilfe in „anerkannten Werkstätten für Behinderte“ gewährt werden.

Im Landkreis Regen gibt es eine anerkannte Werkstatt für Behinderte:
Regener Werkstätten,

Schulvorbereitende Einrichtungen Sprachauffällige oder entwicklungsverzögerte Kinder im Vorschulalter können in „Schulvorbereitenden Einrichtungen “ (SVE) gefördert werden. Für Kinder, die die Voraussetzungen für Eingliederungshilfe erfüllen, wird der Kostenbeitrag der Eltern aus Sozialhilfemitteln getragen.
Sonderfahrdienst für Behinderte Das BRK (Kreisverband Regen) unterhält im Landkreis Regen einen Behindertenfahrdienst. Der Dienst steht jedem Behinderten im Landkreis Regen offen. Beförderungswünsche sind rechtzeitig mit dem Fahrdienst abzustimmen.
Näher Informationen erhalten sie bei der Geschäftsstelle des BRK Kreisverbandes Regen, Osserstr. 2, 94209 Regen, Tel: 09921/9446-0
Tagesstätte
Heilpädagogische Tagesstätte,
Am Grubfeld 13,
94209 Regen – Schweinhütt,
Tel: 09921/2704,
Fax: 09921/1548
Die Tagesstätte ist im Rahmen der Eingliederungshilfe Teil des Hilfskonzepts zu einer angemessenen Schulbildung. Sie bietet ergänzende Betreuung und heilpädagogische Förderung der Kinder und Jugendlichen zum Besuch der Förderschule oder der schulvorbereitenden Einrichtung (SVE).
Betreiber der Tagesstätte im Landkreis Regen ist die Lebenshilfe, Kreisvereinigung Regen e.V.
Therapeutische Wohngemeinschaft und intensiv betreutes Einzelwohnen Die therapeutische Wohngemeinschaft und das betreute Einzelwohnen sind Hilfsangebote für psychisch kranke bzw. geistig behinderte Menschen. Erfüllen diese Personen die Voraussetzungen für den Bezug von Eingliederungshilfe, werden die Kosten und ggf. auch der notwendige Lebensunterhalt aus Sozialhilfemitteln getragen. Ziel dieser Hilfe ist es, den Leistungsberechtigten in die Lage zu versetzen, ein weitgehend normales Leben führen zu können. Durch die Art der Betreuung wird außerdem gewährleistet, dass der zu Betreuende individuelle Hilfsmaßnahmen erhält und in Zeiten von Krisen frühzeitige Interventionen möglich sind.

Für alle Aufgaben im Bereich der Eingliederungshilfe ist der überörtliche Träger der Sozialhilfe –

der Bezirk Niederbayern, Sozialverwaltung
Gestütstraße 10 (Ämtergebäude),
84028 Landshut
E-Mail: sozialverwaltung@bezirk-niederbayern.de
Internet www.bezirk-niederbayern.de

zuständig.

 

Meldung vom: 29.08.2017