Jugendarbeit leistet einen wesentlichen Beitrag, um die Entwicklungs- und Entfaltungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Sie ist ein wichtiger Faktor für das Wohl des Gemeinwesens und für die Entwicklung einer Stadt oder Gemeinde.
Die Aufgaben, Leistungen und Tätigkeiten der Jugendhilfe auf dem Gebiet der Kinder und Jugendarbeit der Gemeinden orientieren sich am Kinder- und Jugendhilfegesetz
(§§ 11, 12 SGB VIII).
Jugendarbeit ist eine kommunale Pflichtaufgabe und in Bayern auch Aufgabe der kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Art. 57 GO in Verbindung mit Art. 30 AGSG).
Aufgabenspektrum der Gemeindejugendarbeit:
- Bestands- und Bedarfsanalyse
- Planung und Konzeption
- Information und Fachberatung
- Kooperation mit Organisationen, Verbänden, Vereinen, Initiativen
- Koordination und Vernetzung
- Zusammenarbeit mit Schulen
- Öffentlichkeitsarbeit
- Förderung
- Verantwortung für Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
- Internationale Jugendarbeit
- Prävention
- Angebot von Freizeit- und Bildungsmaßnahmen
- Mitwirkungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in der Gemeinde
- Jugendkulturförderung
- Bauleit- und Ortsplanung
- Evaluation, Berichterstattung und Qualitätsentwicklung
(Quelle: „Standards der Gemeindejugendarbeit in Bayern“ auf den Internetseiten der AGJB; http://www.agjb.de/dokumente/standards_agjb.pdf)
Situation im Landkreis Regen:
Derzeit gibt es im Landkreis Regen eine kreisangehörige Gemeinde, die mit hauptamtlichen Fachpersonal Gemeindejugendarbeit leistet. Dabei ist die Stadt selbst Träger.
Die Kommunale Jugendarbeit im Landkreis leistet in diesem Bereich die Fachberatung, Begleitung und Beratung der Hauptamtlichen sowie der Träger auf Grundlage des §§ 11 und 12 SGB VIII.