Einschränkungen für Grenzgänger und Betriebe

Landkreis Regen reagiert auf Ein- und Auspendler von und nach Tschechien mit Allgemeinverfügung

Regen. Für Grenzgänger und Grenzpendler gibt es im Landkreis Regen weitere Einschränkungen, dies haben die Landkreisverantwortlichen nun in einem Amtsblatt bekannt gemacht. Demnach müssen Grenzgänger aus Tschechien, die weniger als 24 Stunden in Deutschland verbringen, den direkten Weg zum Arbeitsplatz nehmen und müssen auch nach der Arbeit wieder auf dem direkten Weg ins Nachbarland reisen. Deutsche Grenzpendler nach Tschechien müssen sich nach jeder Einreise direkt in die Wohnung begeben, diese dürfen sie nur aus triftigem Grund verlassen.

Auch für Betriebe bringt die Allgemeinverfügung neue Regelungen. „Betriebe, die regelmäßig gleichzeitig mehr als fünf Personen beschäftigen, die ihren Wohnsitz in einem Hochinzidenzgebiet oder Virus-Varianten-Gebiet haben, sind verpflichtet, ein betriebliches Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und auf Verlangen dem Landratsamt Regen vorzulegen“, heißt es in der Allgemeinverfügung. Konkret geregelt werden sollten demnach Abstände, das Tragen einer Maske und auch die Arbeit möglichst in der gleichen Gruppe. „Das Hygienekonzept muss auch ein Testkonzept für alle Arbeitnehmer beinhalten“, heißt es weiter. Die Testungen sollten grundsätzlich auf freiwilliger Basis mindestens einmal in jeder Kalenderwoche durchgeführt werden, wobei die Tests der Grenzgänger, die zur Einreise notwendig sind, berücksichtigt werden sollen.

Die Betriebe werden beauftragt, die Testergebnisse der tschechischen Grenzgänger entgegenzunehmen und auf Verlangen den Mitarbeitern des Landratsamtes Regen vorlegen können.

Meldung vom: 18.02.2021