Landrätin Rita Röhrl leitete zum letzten Mal den Wirtschafts-, Umwelt- und Tourismusausschuss
Regen. Zum letzten Mal leitete Landrätin Rita Röhrl eine Sitzung des Wirtschafts-, Umwelt- und Tourismusausschusses des Landkreises Regen. Wie immer in den vergangenen sechs Jahren wurde dabei zielgerichtet gearbeitet. „Sie haben alle die Unterlagen vorab bekommen“, sagte Röhrl auch in dieser Sitzung mehrmals, denn ihr war es ein Anliegen, dass die Kreisräte gut informiert entscheiden können. So war es wie so oft: Die Beschlüsse wurden einstimmig gefasst und die Diskussionen hielten sich in Grenzen.
Zu Beginn der Sitzung wurde der Technische Oberinspektor Martin Graf zum Landkreisvertreter im Beirat der Biomasseheizwerk Regen GmbH berufen. Er folgt auf Lieselotte Bielmeier, die zum Jahresende in den Ruhestand versetzt wird. Danach berieten die Räte über die Herausnahme von Flächen aus der Landschaftsschutzgebietsverordnung im Gebiet der Gemeinden Langdorf, Kollnburg und Drachselsried. Einstimmig empfahl das Gremium dem Kreistag die Herausnahme. Auf allen Flächen sollen Photovoltaikanlagen entstehen.
Im Anschluss daran berichtete Christina Wibmer von der Arbeit an der Netzneuplanung im ÖPNV. Ab September 2026 soll ein neues Streckennetz nicht nur aufgestellt sein, sondern in Betrieb gehen. Dabei gäbe es noch viele Hindernisse oder Hürden zu überwinden. Dies beginne bei der Beauftragung der Busunternehmen und ende bei der Abrechnung. „Vieles ist noch unklar“, bedauerte Wibmer und verwies darauf, dass man beispielsweise immer noch nicht wisse, wie die Einnahmen aus dem Deutschlandticket verteilt werden. So gesehen liege noch viel Arbeit vor allen Beteiligten. Positiv sei, dass man auf einem Nahverkehrsplan aufbauen kann, so Wibmer abschließend. Auch zukünftig soll es Zwischenberichte geben, so dass die Kreisräte auf dem aktuellen Stand der Entwicklung sind.
Der ÖPNV war danach das bestimmende Sitzungsthema, so wurde die Verwaltung bevollmächtigt, den Ortsbus Bodenmais auszuschreiben. Zudem wurde beschlossen, dass der Landkreis Cham die Linie 6188 zwischen Viechtach und Bad Kötzting ausschreiben soll und sich der Landkreis Regen entsprechend der Strecke im Landkreis Regen finanziell beteiligen wird. Zudem wurden die Räte darüber informiert, dass zum 1. Januar die Linie VSL58 zwischen Viechtach, Sankt Englmar und Bogen starten wird. Dies habe auch Auswirkungen auf den Rufbus 8204, die Effekte seien aber für die Fahrgäste durchwegs positiv.
„Seit Januar 2022 übernehmen die Landkreise Deggendorf, Regen und Freyung-Grafenau anteilig ihres Streckenanteils die Kosten für die Fahrradmitnahme in der Waldbahn“, berichtete Röhrl. Dies soll auch prinzipiell so weitgehen. Nachdem der Freistaat die Fahrradmitnahme für einen Euro pro Fahrt beschlossen hat, sehe man aber keine Notwendigkeit mehr, die Kosten zu übernehmen. „Ein Euro ist für jeden bezahlbar“, waren sich die Räte einig. Nachdem aber unklar ist, wie die bayerischen Regelungen konkret aussehen sollen, wurde beschlossen, dass man für das kommende Jahr die Haushaltmittel weiter einplanen werde. So könne man bei komplizierten oder nicht praxistauglichen Modellen weiter vor Ort handeln und die Fahrradmitnahme in der Waldbahn weiter finanzieren.
Änderungen gibt es auch beim Mobilitätsbonus für Senioren und Behinderte. Nachdem mittlerweile die meisten unterstützten Fahrten Taxifahrten waren und der Anteil weiter ansteige, sehe man sich zum Eingreifen gezwungen. „Es ist absehbar, dass das bereitgestellte Geld nicht mehr ausreicht“, stellte Christina Wibmer fest. So beschlossen die Ausschussmitglieder, dass das Geld künftig aufgeteilt eingesetzt werden soll. Dabei werden pro Person ÖPNV-Tickets in der Maximalhöhe von 49 Euro als Erstattungsfähig eingestuft. Dies entspreche der Höhe des Deutschlandtickets. Für Taxikosten blieben dann noch 71 Euro übrig. An der Maximalförderung von monatlich 120 Euro wolle man festhalten, so der Beschluss weiter. Zudem sollen nur noch Taxifahrten bezuschusst werden, die außerhalb des regulären ÖPNV-Fahrplanangebotes stattfinden. Ausnahmen soll es für hochbetagte Menschen und Personen mit nachweislich erheblicher Mobilitätseinschränkung geben.