Elternbeiträge und Formulare für die Tagespflege

Für die Betreuung in Tagespflege ist monatlich ein Kostenbeitrag an das Kreisjugendamt Regen zu entrichten. Die Höhe des Kostenbeitrags hängt von der Anzahl der Betreuungsstunden ab.
Der Stundensatz ergibt sich aus den vom Jugendhilfeausschuss des Landkreises Regen beschlossenen Sätzen, deren Änderung zu einer Anpassung des Stundensatzes führt. Ebenfalls führt jede Änderung der wöchentlichen Betreuungsstundenzahl zu einer Anpassung des Kostenbeitrags. Pflegeverhältnisse enden grundsätzlich zum Monatsende. Beendigung bzw. Änderung des Pflegeverhältnisses sind dem Kreisjugendamt bis spätestens 20. des Monats schriftlich mitzuteilen. Über die Höhe des Kostenbeitrags wird ein schriftlicher Bescheid vom Kreisjugendamt Regen erlassen.
Derzeit sind folgende Kostenbeiträge festgelegt: (Stand: 2016)

 

 

Buchungszeit durchschnittlich/täglich Elternbeitrag monatlich
= 2 Std. € 55,–
> 2 – 3 Std. € 80,–
> 3 – 4 Std. € 105,–
> 4 – 5 Std. € 130,–
> 5 – 6 Std. € 155,–
> 6 – 7 Std. € 180,–
> 7 – 8 Std. € 205,–
> 8 – 9 Std. € 230,–
> 9-10 Std € 255,–

 

Geschwisterermäßigung: Ab dem 2. Kind werden 50 % des Elternbeitrags erhoben.

Ist die Leistung des Kostenbeitrags den Eltern finanziell nicht zumutbar, kann der Kostenbeitrag ganz oder teilweise erlassen werden. Ein entsprechender Antrag kann beim Kreisjugendamt Regen – wirtschaftliche Jugendhilfe – gestellt werden.

Meldung vom: 13.01.2023