Energiepreiszuschuss

Sport- und Schützenvereine in Bayern können bis 15. Mai 2023 einen allgemeinen Energiepreiszuschuss bei steigenden Ausgaben für Energieträger beantragen.

Ein allgemeiner Energiepreiszuschuss wird denjenigen Sport- und Schützenvereinen auf Antrag gewährt, die erhöhte Energieausgaben haben und im Jahr 2023 die Vereinspauschale erhalten. Maximal beträgt der Zuschuss 80 Prozent der einfachen Vereinspauschale 2023. Bis zum 15. Mai 2023 können Sport- und Schützenvereine des Landkreises Regen Antrag stellen.

Im Zuge der Antragstellung müssen keine Nachweise oder Unterlagen vorgelegt werden. Die Auszahlung des Energiepreiszuschusses erfolgt zusammen mit der Vereinspauschale pauschal in Höhe von 80 Prozent der Vereinspauschale. Nachweise über gestiegene Ausgaben für Energiekosten, beispielsweise in Form einer Gegenüberstellung der Jahresrechnungen 2021 und 2023, müssen Vereine erst im Jahr 2024 einreichen. Darauf hinzuweisen ist jedoch, dass die Vereinspauschale im Jahr 2024 gekürzt wird, falls die tatsächlichen Energiemehrkosten nicht nachgewiesen werden können.

Beschreibung
Der allgemeine Energiepreiszuschuss soll energiepreisbedingte Mehrkosten abfedern, die den Sport- und Schützenvereinen durch die Nutzung vereinseigener Sportstätten oder auch durch (in Folge gestiegener Energiepreise) erhöhte Nutzungsentgelte bei der Nutzung von Sportstätten Dritter entstehen. Insbesondere soll die Schließung von Sportanlagen aufgrund gestiegener Energiekosten verhindert werden.

Gefördert werden auch Mehrkosten, die den Vereinen beim Betrieb begleitender Infrastruktur entstehen (z. B. Vereinsgaststätten).

Die Höhe des Zuschusses entspricht dem Unterschiedsbetrag der im Jahr 2023 im Vergleich zum Jahr 2021 tatsächlich entstandenen Mehrkosten aufgrund der gestiegenen Energiepreise, maximal jedoch 80 Prozent der einfachen Vereinspauschale des Förderjahres 2023.

Voraussetzungen
Den allgemeinen Energiepreiszuschuss können nur Vereine erhalten, die im Förderjahr 2023 Vereinspauschale erhalten.

Zusätzlich müssen dem Verein im Jahr 2023 tatsächlich energiebedingte Mehrkosten gegenüber dem Vergleichsjahr 2021 entstanden sein.

Verfahrensablauf

Antragstellung
Der Antrag auf Gewährung eines allgemeinen Energiepreiszuschusses ist bei der Kreisentwicklung des Landkreises Regen – Ehrenamtsförderung ARBERLAND – Doris Werner, Amtsgerichtsstr. 6-8, 94209 Regen einzureichen.

Auszahlung
Der Energiepreiszuschuss wird pauschal, ohne weitere Nachweise oder Prüfungen in voller Höhe (80 Prozent der einfachen Vereinspauschale 2023) zusammen mit der Vereinspauschale 2023 ausbezahlt.

Verwendungsnachweis und Verrechnung mit der Vereinspauschale 2024
Die tatsächlichen Energiemehrkosten müssen im Nachgang bis spätestens 30.04.2024 durch Vorlage geeigneter Unterlagen (z. B. Jahresrechnung) bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde nachgewiesen werden.

  • Sind die nachgewiesenen tatsächlichen Energiemehrkosten höher als der ausbezahlte Zuschuss, verbleibt der ausbezahlte Zuschuss in voller Höhe beim antragstellenden Verein.
  • Ist der ausbezahlte Zuschuss höher als die nachgewiesenen tatsächlichen Energiemehrkosten, wird die Vereinspauschale 2024 um den zu viel bezahlten Zuschuss gekürzt.
  • Werden bis 30.04.2024 keine Energiemehrkosten nachgewiesen, wird die Vereinspauschale 2024 um den gesamten ausbezahlten Zuschuss gekürzt.

Fristen
Der Antrag kann ausschließlich bis zum 15.05.2023 gestellt werden. Verspätet eingegangene Anträge können nicht berücksichtigt werden.

 

Meldung vom: 11.01.2024