Bermerkungen
Informationen zur fachlichen Eignung:
Der Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person muss fachlich geeignet sein (Sach- und Fachkundigkeit).
Dies kann nachgewiesen werden durch:
- eine Sach- und Fachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK). Vorzulegen ist das Prüfungszeugnis,
- eine mindestens 10-jährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs oder in Speditionsunternehmen, die gewerblichen Güterkraftverkehr betreiben. Ein dies entsprechend bestätigendes Schreiben erhalten Sie in der Regel bei der IHK,
- eine abgeschlossene Ausbildung zum Speditionskaufmann; in diesem Fall ist ein Zeugnis der Abschlussprüfung vorzulegen
Wenn Sie den Nachweis der fachlichen Eignung noch nicht führen können, wenden Sie sich vor Antragstellung an die Industrie- und Handelskammer in Passau, Herr Bredemeier, Tel. 0851/507246.
Falls nicht die sachkundige Person selber der Inhaber des Unternehmens ist, sind noch zusätzliche Unterlagen vorzulegen.
Finanzelle Leistungsfähigkeit:
- Die Nachweise der finanziellen Leistungsfähigkeit sind von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer auszustellen.
- Die finanzelle Leistungsfähigkeit wird nachgewiesen durch die Eigenkapitalbescheinigung (betrifft das Geschäftsvermögen) und ggf. die Zusatzbescheinigung (betrifft das Privatvermögen), sofern das Geschäftsvermögen nicht ausreichend ist.
- Der Nachweis der Leistungsfähigkeit ist für jedes zum Einsatz vorgesehene Fahrzeug zu erbringen (entsprechende Vordrucke erhalten Sie mit dem Antrag).
- Für das erste Fahrzeug ist Eigenkapital in Höhe von 9.000,00 EUR, für jedes weitere Fahrzeug ein Betrag von 5.000,00EUR nachzuweisen.
- Wichtig: Anhänger oder Auflieger gelten als Fahrzeug! Der Nachweis ist auch bei ausschließlichem Einsatz von Mietfahrzeugen zu führen!
- Die Angaben zur finanziellen Leistungsfähigkeit dürfen nicht älter als 12 Monate sein.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen:
- Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen dürfen an dem Tag, an dem alle für die Entscheidung über den Antrag erheblichen Unterlagen vorliegen, nicht älter als 3 Monate sein.
Fahrzeugliste:
- Aufstellung der Fahrzeuge (alle Fahrzeuge des Betriebes)