Erläuterungen zu den Antragsunterlagen und häufig gestellte Fragen

Erläuterungen zu den Antragsunterlagen

 

Fachliche Eignung
Der Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person muss fachlich geeignet sein (Sach- und Fachkundigkeit). Dies kann nachgewiesen werden durch eine

  • Sach- und Fachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK); vorzulegen ist das Prüfungszeugnis,
  • mindestens 10-jährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der gewerblichen Personenbeförderung; eine dieser Tätigkeit entsprechend bestätigendes Schreiben erhalten Sie bei der IHK,
  • abgeschlossene Ausbildung zum Reiseverkehrskaufmann, in diesem Fall ist ein Zeugnis der Abschlussprüfung vorzulegen.

Falls nicht die sachkundige Person selber der Inhaber des Unternehmens ist, ist in jedem Fall der Anstellungsvertrag für die zur Führung der Geschäfte bestellten Person vorzulegen.Finanzielle Leistungsfähigkeit. Die finanzielle Leistungsfähigkeit wird nachgewiesen durch die Eigenkapitalbescheinigung (betrifft das Geschäftsvermögen) und ggf. die Zusatzbescheinigung (betrifft das Privatvermögen), sofern das Geschäftsvermögen nicht ausreichend ist.

Der Nachweis der Leistungsfähigkeit ist für jedes zum Einsatz vorgesehene Fahrzeug zu erbringen (entsprechende Vordrucke erhalten Sie mit dem Antrag).
Für das erste Fahrzeug ist Eigenkapital in Höhe von 2.250,00 €, für jedes weitere Fahrzeug ein Betrag von 1.250,00 € nachzuweisen. Die Angaben zur finanziellen Leistungsfähigkeit dürfen nicht älter als 12 Monate sein!

Häufig gestellte Fragen

 

 

  • Sind „Taxikonzessionen“ in beliebiger Zahl zu bekommen?
    Nein, die Zahl der zur Verfügung stehenden Genehmigungen ist limitiert und richtet sich nach dem Bedarf im Landkreis Regen.
  • Was ist zu beachten, wenn der Antragsteller keine natürliche Person ist?
    Handelt es sich bei dem Antragsteller um eine Personenhandelsgesellschaft (oHG, KG), so sind die Zuverlässigkeitsnachweise (siehe unter: Erforderliche Unterlagen) für alle vollhaftenden Gesellschafter vorzulegen.
    Handelt es sich bei dem/der Antragsteller/in um eine juristische Person (GmbH, AG, e. V.) so sind die Zuverlässigkeitsnachweise (siehe unter: Erforderliche Unterlagen) sowohl für die juristische Person (für diese natürlich ohne Führungszeugnis) als auch für die vertretungsberechtigten natürlichen Personen (Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder, Vorsitzende) bei der Antragstellung vorzulegen.
  • Meine Genehmigung läuft ab: Was muss ich für eine Wiedererteilung tun?
    Der Gesetzgeber unterscheidet beim Fortbestehen einer Genehmigung hinsichtlich der zu erfüllenden Voraussetzungen nicht zwischen einer Ersterteilung und einer Verlängerung. Insofern sind nach Ablauf der Erlaubnis alle Unterlagen erneut zu beschaffen. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass die Zuverlässigkeitsnachweise einer regelmäßigen Überprüfung unterliegen sollen!
  • Was ist eigentlich zu beachten, wenn ich Taxi fahren will?
    Dann benötigen Sie lediglich einen Führerschein zur Fahrgastbeförderung und den Nachweis über die Ortskunde des Landkreises Regen.
  • Was ist eigentlich zu beachten, wenn ich lediglich Mietwagen fahren will?
    Dann benötigen Sie lediglich einen Führerschein zur Fahrgastbeförderung.
 

Meldung vom: 18.10.2017