Erleichterte Kontaktbeschränkungen

Eltern wandern mit Kinder am Flusswanderweg. Foto: © Adobe Stock/Monkey Business

Seit 3. Juni dürfen  Personen aus drei Hausständen, maximal 10 Personen, zusammenkommen

Regen. Nachdem der 7-Tage-Inzidenzwert im Landkreis Regen an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Signalwert von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern unterschritten hat, gilt ab Donnerstag, 3. Juni, 0:00 Uhr, eine erleichterte Kontaktbeschränkung. So ist ab diesem Zeitpunkt der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken für Angehörige des eigenen Hausstands sowie zusätzlich für Angehörige zweier weiterer Hausstände, jedoch maximal insgesamt 10 Personen, erlaubt.

Aktuell geltende Regelungen (28.05. – 02.06.2021)

Aktuell geltende Regelungen (ab 03.06.2021)

12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Amtsblatt des Landkreises Regen 35/2021

Meldung vom: 08.07.2021