Fahrlehrergesetz

Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis:

  • Mindestalter 21 Jahre
  • Geistige, körperliche und fachliche Eignung
  • Abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf (bei höherem Schulabschluss wie z.B. Abitur, Fachabitur etc. nicht nötig)
  • Besitz der Fahrerlaubnisklassen der Klassen, für die die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll
  • Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 3 Jahren im Besitz
    Wird die Fahrlehrerlaubnis der Klasse A,CE oder DE beantragt muss die Fahrerlaubnis er jeweiligen Klasse seit 2 Jahren im Besitz sein
  • Für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderliche Kenntnisse der deutschen Sprache müssen vorhanden sein

Benötigte Unterlagen/Nachweise:

  • Formloser Antrag auf Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis
  • Geburtsurkunde
  • Lebenslauf
  • Beglaubigte Kopie des Führerscheines (bzw. Vorlage des Originals)
  • Nachweis über die erforderliche Vorbildung (Kopien von Zeugnissen und Gesellenbrief)
  • Amtliches Führungszeugnis Belegart O (über die Gemeinde bzw. Stadt zu beantragen)
  • Bescheinigung einer beliebigen amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte über die Dauer der Ausbildung (z.B. Ausbildungsvertrag)
  • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (Mindestanforderungen wie Klasse C1) und das Sehvermögen (Mindestanforderungen wie Klasse C) (z. B. Ärztliche Untersuchung, Augenärztliche Untersuchung, Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung oder betriebs-/arbeitsmedizinisches Gutachten)

Informationen im BayernPortal