Familienpolitik ist Zukunftspolitik

Eltern wünschen sich heute aus vielfältigen Gründen ein qualitativ hochwertiges und flexibles Betreuungsangebot für ihre Kinder.
Das am 01. August 2005 in Kraft getretene Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) ist ein zukunftsorientiertes und dynamisches Gesetz für unsere Familien.

Diese Reform stärkt:

  • die vielfältigen Formen der Kindertagesbetreuung
  • den Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag der Einrichtungen
  • den bedarfsgerechten Ausbau von Betreuungsplätzen, insbesondere für Kinder unter drei Jahren

Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis zum Schuleintritt existiert bereits seit 1996. Seit 1. August 2013 besteht der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in Krippe oder Kindertagespflege bereits ab Vollendung des 1. Lebensjahres. Alle Kinderbetreuungssysteme haben den gesetzlichen Auftrag, Kinder zu bilden, zu erziehen und zu betreuen.

Im Jahr 2016 gibt es im Landkreis Regen mehr als 2300 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Schuleintritt. Zudem werden Schulkinder nach der Schule in zwei Horten – Regen und Zwiesel – betreut. In nahezu jeder Gemeinde wurden Plätze für Kinder unter drei Jahren geschaffen, so dass die Bildung, Erziehung und Betreuung wohnortnah erfolgen kann.

Der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen scheint weiterhin zu steigen. Gemeinsam mit den Kommunen, den Trägern und dem pädagogischen Personal wollen wir effiziente und innovative Strukturen schaffen, um den Bereich der Kindertagesbetreuung im Landkreis Regen weiter familiengerecht auszugestalten.

Aktuelles zum Thema „Kindertagesbetreuung im Landkreis Regen“ finden Sie auf den folgenden Seiten. Unsere Informationen richten sich in erster Linie an Eltern, ErzieherInnen, KinderpflegerInnen, Tagespflegepersonen, Betreiber von Kindergroßtagespflegestellen, Träger, Kommunen und Betriebe. Wir sind stets darum bemüht, die Inhalte praxisrelevant aufzubereiten. Sollten Sie Verbesserungsvorschläge haben, nehmen wir diese jederzeit gerne entgegen.

– Ihr Kreisjugendamt –

Kinderbetreuungplätze im Landkreis Regen (Filmrechte Donau TV)Kinderbetreuungsplätze im Landkreis Regen (Film Donau TV)

 

 

 

 

 

 

Meldung vom: 28.11.2023