Festsetzung des Überschwemmungsgebietes am Großen Regen auf dem Gebiet der Stadt Zwiesel; Hinweis auf Anhörungsverfahren

Das Landratsamt Regen ist gesetzlich verpflichtet, Überschwemmungsgebiete mittels Rechtsverordnung festzusetzen für

  • Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, und
  • Gebiete, die zur Hochwasserentlastung und Rückhaltung beansprucht werden.

Nach Ermittlung des Überschwemmungsgebietes am Großen Regen durch das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf ist nun vor Erlass der Rechtsverordnung ein Anhörungsverfahren durchzuführen.

Hierzu liegen der Verordnungsentwurf sowie die Planunterlagen in der Zeit vom 23.01.2017 bis einschließlich 22.02.2017 während der üblichen Dienststunden in der Stadtverwaltung Zwiesel sowie im Landratsamt Regen, Zimmer-Nr. 215, zur Einsicht aus. Dies wurde bereits durch die Stadtverwaltung Zwiesel öffentlich bekannt gegeben.

Jeder, dessen Belange durch die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes berührt werden, kann dann bis spätestens 08.03.2017 Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Zwiesel oder beim Landratsamt Regen, Zimmer-Nr. 215, erheben.

Meldung vom: 08.06.2017