Festsetzung des Überschwemmungsgebietes am Kleinen Regen (Stadt Zwiesel, Gemeinden Frauenau und Lindberg); Hinweis auf Anhörungsverfahren

Das Landratsamt Regen ist gesetzlich verpflichtet, Überschwemmungsgebiete mittels Rechtsverordnung festzusetzen für

  • Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, und
  • Gebiete, die zur Hochwasserentlastung und Rückhaltung beansprucht werden.

Nach Ermittlung des Überschwemmungsgebietes am Kleinen Regen durch das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf ist nun vor Erlass der Rechtsverordnung ein Anhörungsverfahren durchzuführen.

Hierzu liegen der Verordnungsentwurf und die Planunterlagen in der Zeit vom 10.02.2015 bis einschließlich 09.03.2015 während der üblichen Dienststunden bei der Stadt Zwiesel, den Gemeinden Frauenau und Lindberg sowie im Landratsamt Regen, Zimmer-Nr. 205, zur Einsicht aus. Dies wird in den jeweiligen Gemeinden auch öffentlich bekannt gegeben.

Jeder, dessen Belange durch die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes berührt werden, kann bis spätestens 23.03.2015 Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift in den betroffenen Gemeinden oder beim Landratsamt Regen, Zimmer-Nr. 205, erheben.

Meldung vom: 09.06.2017