Die vorläufige Sicherung des ermittelten Überschwemmungsgebietes am Kleinen Regen im Bereich der Stadt Zwiesel ist durch Fristablauf erloschen. Das Landratsamt Regen hat daher die unten stehende Verordnung über das Überschwemmungsgebiet am Kleinen Regen erlassen. Die Bekanntgabe erfolgte im Amtsblatt Nr. 12/2015 vom 29.06.2015 und tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Verordnung wird zusammen mit den Planunterlagen bei der Stadt Zwiesel, den Gemeinden Frauenau und Lindberg sowie im Landratsamt Regen, Zimmer-Nr. 205, zur Einsichtnahme niedergelegt.
Verordnung
Erläuterungsbericht
Fachliche Vorgehensweise bei der Ermittlung von Überschwemmungsgebieten
Übersichtkarte
Detailkarte K1
Detailkarte K2
Detailkarte K3
Detailkarte K4
Detailkarte K5
Weitere Auskünfte und Informationen zur Lage von Grundstücken im Überschwemmungsgebiet können Sie im Internet unter www.iug.bayern.de („Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete“) abrufen.
Links zu diesem Thema:
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Verwaltungsservice Bayern
Formular:
Auskunftsbogen zur hochwasserangepassten Ausführung bei der Errichtung oder Erweiterung von baulichen Anlagen im Einzelfall