Kinder sollen in Tageseinrichtungen gefördert werden. Für den Besuch werden Gebühren erhoben. Wenn das Familieneinkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht erreicht, übernimmt das Kreisjugendamt die Kindergarten- bzw. Kinderhortgebühren (jeweils Grundgebühren) ganz oder teilweise.
Zum Einkommen zählen unter anderem auch Unterhaltszahlungen, Kindergeld, Leistungen des Arbeitsamtes und Krankengeld.
- Welche Unterlagen und Nachweise vorzulegen sind, entnehmen Sie bitte dem Antrag.
- Eine Beteiligung an den Kosten erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung von Einkommen, Belastungen, Anzahl der Familienmitglieder bzw. der unterhaltsberechtigten Personen.
Formulare
Merkblätter
- Kindergartengebühren
Auflistung aller im Landkreis Regen befindlichen Kindergärten und Kinderhorte inclusive Gebühren