Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Kindergarten, -hort) – § 22 SGB VIII

Kinder sollen in Tageseinrichtungen gefördert werden. Für den Besuch werden Gebühren erhoben. Wenn das Familieneinkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht erreicht, übernimmt das Kreisjugendamt die Kindergarten- bzw. Kinderhortgebühren (jeweils Grundgebühren) ganz oder teilweise.

Zum Einkommen zählen unter anderem auch Unterhaltszahlungen, Kindergeld, Leistungen des Arbeitsamtes und Krankengeld.

  • Welche Unterlagen und Nachweise vorzulegen sind, entnehmen Sie bitte dem Antrag.
  • Eine Beteiligung an den Kosten erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung von Einkommen, Belastungen, Anzahl der Familienmitglieder bzw. der unterhaltsberechtigten Personen.

Sprechtage „Geldleistungen für Familien“ im Landkreis Regen – Termine und weitere Informationen
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Formulare

 

Merkblätter

  • Kindergartengebühren
    Auflistung aller im Landkreis Regen befindlichen Kindergärten und Kinderhorte inclusive Gebühren

Meldung vom: 05.12.2023