Fristen nicht verpassen

Straßenausbaubeiträge Härtefallkommission. Foto: © Adobe Stock / benjaminnolte

Straßenausbaubeitragsbescheide: Hinweise für Bürger zu etwaigen Ansprüchen im Härtefallfond

Straßenausbaubeiträge Härtefallkommission. Foto: © Adobe Stock / benjaminnolte

Straßenausbaubeiträge Härtefallkommission. Foto: © Adobe Stock / benjaminnolte

Regen. Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen war auch im Landkreis Regen in den letzten Jahren ein heiß diskutiertes und zum Teil umstrittenes Thema. Zwar haben nicht alle Landkreiskommunen flächendeckend die Straßenausbaubeitragssatzung eingeführt und somit entsprechende Beiträge erhoben, dennoch wurde dieses – bei den Bürgern unbeliebte – Finanzierungsinstrument auch im Landkreis Regen des Öfteren angewandt. Der Bayerische Landtag hat das Kommunalabgabengesetz zwischenzeitlich geändert und die Straßenausbaubeiträge abgeschafft. Haus- und Grundbesitzer müssen seit dem 1. Januar 2018 in Bayern nicht mehr für die Sanierung oder den Ausbau von innerörtlichen Straßen bezahlen.

Für Härtefälle in der Zeit davor wurde nunmehr einen Härtefallfonds mit einem Volumen von 50 Millionen Euro eingerichtet. Er kommt den Beitragszahlern zu Gute, die zu Straßenausbaubeiträgen im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2017 herangezogen und durch diese unzumutbar belastet wurden. Wer also in dem vorgenannten Zeitraum einen Straßenausbaubeitragsbescheid (Wichtig: nicht Erschließungsbeitragsbescheid oder Herstellungsbeitragsbescheid für Wasser und/oder Kanal) von der Gemeinde oder Stadt erhalten hat, für den besteht nunmehr bis zum 31. Dezember 2019 die Möglichkeit eine Leistung aus dem Härtefallfonds zu erhalten. Die Frist ist zwingend zu beachten, danach wird es nicht mehr möglich sein Gelder aus dem Härtefallfond zu bekommen.

Nähere Hinweise zur Anspruchsberechtigung und zum Verfahren können der Internetseite http://www.strabs-haertefall.bayern.de entnommen werden. Auf der Seite des Ministeriums kann auch ein Infoflyer zu diesem Thema bezogen werden.

Das Landratsamt Regen ist nicht Ansprechpartner für das Verfahren. Für weitere Fragen wenden sich Betroffene bitte an die Geschäftsstelle der Härtefallkommission für Straßenausbaubeiträge bei der Regierung von Unterfranken (E-mail: haerteausgleich-strassenausbaubeitrag@reg-ufr.bayern.de; Telefon 0931/3805000).

Meldung vom: 16.08.2019