Führerscheine sind nur noch 15 Jahre gültig – Umtausch der Dokumente geschieht gestaffelt
Seit 18. März ist die dreizehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften in Kraft.Aufgrund dessen müssen die bisherigen Führerscheindokumente umgetauscht werden.
Das Wichtigste in Kürze:
- betroffen sind nur Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden.
- der „neue“ Führerschein ist nur noch 15 Jahre lang gültig; danach muss er erneut verlängert werden
- die Fahrerlaubnis an sich verfällt nicht; es muss lediglich das Dokument umgetauscht
- die Kosten belaufen sich derzeit auf 30,00 EUR inkl. Direktversand
Zum Umtausch benötigen Sie:
- ein biometrisches Lichtbild (Größe 35 x 45 mm)
- den alten Führerschein (im Original!)
- Ihren Personalausweis
- bei Umzug seit der ersten Führerscheinausstellung eine Karteikartenabschrift der ursprünglichen Führerscheinstelle
Der Umtausch erfolgt gestaffelt bis 1998 nach Geburtsjahrgängen und ab 1999 nach dem Ausstellungsjahr. Hier eine tabellarische Übersicht, bis wann Ihr Führerschein umzutauschen ist:
Bei Papierführerscheinen | |
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
vor 1953 | 19.01.2033 |
1953-1958 | 19.01.2022 |
1959-1964 | 19.01.2023 |
1965-1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Bei Kartenführerscheinen ausgestellt von 1999 – 18.01.2013 | |
Ausstellungsjahr des Führerscheins | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999-2001 | 19.01.2026 |
2002-2004 | 19.01.2027 |
2005-2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012-18.01.2013 | 19.01.2033 |