Die Jahrgänge 1953 bis 1958 müssen den Tausch baldmöglichst beantragen
Regen. Unzählige Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen ab dem Jahr 2022 in fälschungssichere Exemplare umgetauscht werden. Der Umtausch erfolgt nach Geburts- beziehungsweise Ausstellungsjahr. Darauf weisen erneut die Mitarbeiter der Führerscheinstelle am Landratsamt Regen hin.
Bundesweit müssen demnach etwa 15 Millionen Papier-Führerscheine (grau oder rosa) in den kommenden Jahren umgetauscht werden. Bis zum ersten Stichtag am 19. Januar 2022 müssen die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 umtauschen. Da wegen der Vielzahl an Fällen gegen Fristende hin ein Umtausch bis zum 19. Januar nicht mehr garantiert werden kann und das Führen eines Kfz ohne den neuen Führerschein dann eine Ordnungswidrigkeit darstellt, sollten sich Führerscheininhaber bald um einen Vorsprachetermin bei der Führerscheinstelle bemühen. Terminvereinbarungen sind telefonisch oder online möglich.
Mitzubringen sind ein biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm), der jetzige Führerschein, ein gültiger Personalausweis oder Reisepass und ein ausgefüllter Antrag (auf der Homepage des Landratsamtes Regen https://www.landkreis-regen.de/umtausch-eu-fuehrerschein zum Download). Der alte Führerschein wird bei der Vorsprache mit einem Übergangsstempel versehen und der neue Kartenführerschein (Kosten 30 Euro) wird nach Ausstellung direkt von der Bundesdruckerei zugeschickt.