Die Jahrgänge 1965 bis 1970 müssen den Tausch bis zum 19. Januar 2024 beantragen
Regen. Unzählige Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, werden seit dem Jahr 2022 in fälschungssichere Exemplare umgetauscht. Der Umtausch erfolgt nach Geburts- beziehungsweise Ausstellungsjahr. Bis zum 19. Januar 2024 müssen die Jahrgänge 1965 bis 1970 ihren Papierführerschein umgetauscht haben. Darauf weisen erneut die Mitarbeiter der Führerscheinstelle am Landratsamt Regen hin.
Im kommenden Jahr sind dann die Jahrgänge nach 1971 mit Papierführerschein dran, danach folgen die ersten Kartenjahrgänge
Der Umtausch-Antrag kann online auf der Homepage des Landratsamtes Regen https://www.landkreis-regen.de/umtausch-eu-fuehrerschein ausgefüllt werden. Der ausgedruckte Antrag kann anschließend an die Fahrerlaubnisbehörde übersandt werden. Dem Antrag ist ein biometrisches Lichtbild (Passbild), eine Kopie des Personalausweises/Reispasses, sowie der alte Führerschein (wichtig: im Original!) beizufügen. Der alte Führerschein wird dann mit einem Übergangsstempel und der Rechnung an den Antragsteller zurückgesandt, und kann vorübergehend weiterverwendet werden. Der neue Führerschein wird im Anschluss direkt von der Bundesdruckerei zugesandt. Eine Vorsprache ist dann nicht erforderlich. Die Gebühren für den Führerscheinumtausch betragen 30 Euro.
Wird dennoch eine persönliche Vorsprache gewünscht, wird darauf hingewiesen, dass eine vorherige Terminvereinbarung (online oder telefonisch) erforderlich ist.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeiten mehrere Wochen betragen können (insbesondere um den Stichtag 19. Januar).