Landratsamt Regen reagiert mit Allgemeinverfügung auf den drohenden Ablauf
Regen. Die Corona-Pandemie bringt für Gastättenbetreiber in der Region harte Einschränkungen mitsich. Vor allem Diskotheken- und Barbetreiber hatten im vergangenen Jahr kaum eine Chance ihre Pforten zu öffnen. Infolge dessen droht den Erlaubnisinhabern nach Ablauf eines Jahres gaststättenrechtlich das Erlöschen ihrer Erlaubnis.
Eine Verlängerung dieser einjährigen Erlöschensfrist bedarf neben der Antragstellung des Erlaubnisinhabers eines „wichtigen Grundes“. Dieser ist bei den staatlichen Corona-Maßnahmen anzunehmen, da es sich um hoheitliche Maßnahmen ohne Verschulden der Betroffenen handelt.
Um die Betroffenen und die Verwaltung zu entlasten, wird der Ablauf der Frist im Landkreis Regen für die betroffenen Betriebe bis zum 31. August 2022 verlängert. Dies erfolgt durch eine Allgemeinverfügung des Landratsamtes Regen, welche am Dienstag,16. März 2021 in Kraft tritt. Ein Fristverlängerungsantrag wird daher erst wieder erforderlich, wenn der Erlaubnisinhaber nicht bis zum 31. August 2022 den gaststättenrechtlichen Betrieb begonnen oder ausgeübt hat.