Geflügelpest: Das Gefiedertier muss in den Stall

Amtlicher Ausbruch im Landkreis festgestellt – Aufstallungspflicht im ganzen Landkreis

Regen. Der Verdacht des Ausbruchs der Geflügelpest (hochpathogenes Aviäres Influenzavirus Subtyp H5) bei einem Wildvogel im Landkreis Regen wurde bestätigt. Aufgrund des Ausbruchs wird die Aufstallungspflicht von Geflügel auf den gesamten Landkreis Regen erweitert und gilt ab Donnerstag, 11. März. Auf die bereits länger geltenden Biosicherheitsmaßnahmen für alle Geflügelhalter weist das Veterinäramt Regen noch einmal hin. Weitere Informationen zu den Schutzmaßnahmen und den Wortlaut der geänderten Allgemeinverfügung sind über die Internetseite des Landratsamtes verfügbar. Für Rückfragen steht das Veterinäramt des Landratsamtes Regen den Geflügelhaltern zur Verfügung.

Meldung vom: 10.03.2021