Geflügelpest ist wieder auf dem Vormarsch

Keine Aufstallungspflicht, aber erhöhte Vorsicht, besonders beim Einkauf von Lebendtieren

Noch dürfen die Hühner den Freilauf genießen. Die Halter sollten aber auf eine Stallhaltung vorbereitet sein. Foto: Heiko Langer

Noch dürfen die Hühner den Freilauf genießen. Die Halter sollten aber auf eine Stallhaltung vorbereitet sein. Foto: Heiko Langer

Regen. „Auch in diesem Herbst und Winter müssen wir uns auf eine erneute Ausbreitung der Geflügelpest vorbereiten“, sagt Dr. Stefan Wechsler, Leiter des Veterinäramtes am Landratsamt Regen. Wie in den Vorjahren nehmen in der kälteren Jahreszeit bundesweit die Fälle zu. In den Küstenregionen Deutschlands habe es bereits größere Ausbrüche gegeben und die Aviäre Influenza, besser bekannt als Geflügelpest oder Vogelgrippe, breitet sich immer weiter aus.

Die bisherige Entwicklung deute auf einen ähnlichen Verlauf wie in den Vorjahren hin, so Dr. Wechsler weiter. Bereits in der vergangenen Woche haben die Verantwortlichen reagiert und in einer Allgemeinverfügung Auflagen für den Handel mit lebenden Tieren erlassen. Demnach darf Geflügel im fliegenden Handel nur noch abgegeben werden, wenn es tierärztlich  untersucht und eine entsprechende Bescheinigung dazu ausgestellt worden ist. Im Falle von Enten und Gänsen hat diese Untersuchung virologisch zu erfolgen. Bei einem Zukauf von Geflügel über den Handel empfiehlt der Amtstierarzt, sich gezielt nach den Gesundheitsgarantien zu erkundigen und im Zweifel lieber auf einen Zukauf zu verzichten.

„Für die normale Geflügelhaltung gibt es noch keine  zusätzlichen Auflagen, in den Stallungen sollte man aber nach wie vor verstärkt auf Hygiene achten“, so der Veterinäramtsleiter weiter. „Durch die Vermeidung von direkten Kontaktmöglichkeiten zwischen Wild- und Hausgeflügel kann das Risiko eines Erregereintrages in die eigene Geflügelhaltung entscheidend verringert werden“, betont der Amtstierarzt. Eine Aufstallpflicht gebe es derzeit nicht. Die Tierhalter sollten aber stets darauf vorbereitet sein, dass eine solche Pflicht im Zweifel rasch eingeführt werden muss. Wichtig sei es, dass Futterstellen von Hausgeflügel für Wildgeflügel nicht zugänglich ist. Hausgeflügel darf grundsätzlich nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. „Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Hausgeflügel in Berührung kommen kann, muss für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden“, so Dr. Wechsler weiter. Das Risiko des indirekten Eintrages des Erregers könne durch Verwendung von eigener Schutzkleidung (Overall, Stiefel) und durch Vermeidung unkontrollierten Personenverkehrs verringert werden.

Auch Geflügelschauen und –märkte könnten demnach derzeit noch abgehalten werden, aber: „Auch hier müsse man wissen, dass sich dies bei einer Verschärfung der Infektionslage sehr kurzfristig ändern kann“, betont der Veterinäramtsleiter.

Das Auffinden einzelner toter Wildvögel sei in dieser Jahreszeit nicht ungewöhnlich, betont der Veterinär und rät: „Eine Information des Veterinäramtes ist vor allem dann sinnvoll, wenn verendete Vögel, insbesondere Wasservögel in größerer Anzahl an einem Fundort festgestellt werden. Verendete Vögel sollten nicht berührt werden.“

In diesem Zusammenhang weist der Amtstierarzt auch darauf hin, dass „jeder Halter von Geflügel verpflichtet ist, seine Haltung beim Landratsamt Veterinäramt Regen anzuzeigen. Dies gilt auch für kleine Hobbyhaltungen.“

Information

Weiterführende Informationen erhalten Geflügelhalter über die Homepage des Landratsamtes https://www.landkreis-regen.de/aviaere-influenza-vogelgrippe/. Das Landratsamt Veterinäramt Regen steht Geflügelhaltern und der Bevölkerung für weitere Auskünfte zur Verfügung (Tel. 09921-601403).

Meldung vom: 26.10.2022