Gemeinden durch Rentenpaket gefordert

 - Manfred Steibl und Landrat Michael Adam beim Seminar der Deutschen Rentenversicherung. Foto: Landkreis Regen/Langer

Regen. Das im Juli verabschiedete Rentenpaket der Bundesregierung stand im Mittelpunkt des Tagesseminars der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd (Landshut) im Großen Sitzungssaal des Landratsamtes. Das sogenannte Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungsgesetz ist auch im Landkreis Regen sehr gefragt. Vor allem die Mütterrente und die abschlagsfreie Rente ab 63 stehen auch von Arnbruck bis Zwiesel im Zentrum vieler zusätzlicher Beratungsgespräche und Rentenanträge. Dabei sind vor allem die  Mitarbeiter in den Gemeindeverwaltungen und Versicherungsämtern des Landkreises stark gefordert. Ihnen galt der besondere Dank von Landrat Michael Adam, der die Jahrestagung der Rentenversicherung mit einem Grußwort eröffnete.

Anschließend führte der Beauftragte der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd für den Landkreis Regen, Rentenfachberater Manfred Steibl (Landshut), die aus dem ganzen Landkreis angereisten Teilnehmer in die Details der Gesetzgebung ein. Die Frage, ob und wann sich eine Beitragsnachzahlung bei Kindererziehung lohnt, war bei dieser Tagung ebenso ein Thema wie die zahlreichen Auslegungsfragen zur Arbeitslosigkeit im Zusammenhang mit einem vorzeitigen abschlagsfreien Rentenbezug. Nach über sieben Stunden mit Vorträgen und Diskussionen bedankte sich der Rentenexperte bei den zahlreichen Seminarbesuchern, zu denen neben den Vertretern aus den Gemeinden auch die Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung aus Zwiesel, Viechtach und Bodenmais sowie Vertreter des Landratsamtes gehörten.

Hintergrund:
Die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd bietet jeden Donnerstag von 9 bis 16 Uhr im Landratsamt Regen (Zimmer 35) kostenlose Hilfe und Beratung in allen Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung an. Hierzu ist lediglich eine telefonische Anmeldung unter der gebührenfreien Rufnummer 0800/6789100 (Mo. – Fr. von 8.30 bis 12 Uhr) erforderlich.

Meldung vom: 06.11.2014