Gemeinsamer Weg im Landkreis beim Jugendschutz vor Ort

Das Kreisjugendamt begibt sich in der Umsetzung des Jugendschutzes bei jugendrelevanten Veranstaltungen im Landkreis seit 2010 auf einen gemeinsamen Weg mit den kreisangehörigen Gemeinden. Nur mit einer gemeinsamen Verantwortung in diesem Bereich lässt sich dem gesellschaftlichem Problem des übermäßigen Alkoholkonsums bei Jugendlichen (Komasaufen u.a.) begegnen.

Dafür einigten sich die Beteiligten auf ein Verfahren, bei dem das Kreisjugendamt im Rahmen der gesetzlichen Regelung nach bei allen „jugendrelevanten Veranstaltungen“ in den Gemeinden vor Ort, frühzeitig von den Mitarbeitern der jeweiligen Ordnungsämter beteiligt werden.

Als „jugendrelevant“ kommen u. a. folgende Merkmale in Betracht:

  • Einstufung als „jugendgefährdende Veranstaltung und Betrieb“ nach §7 JuSchG
  • Veranstaltungen von Jugendlichen für Jugendliche
  • Rock- und Popkonzerte
  • Beatpartys, die auf Jugendliche ausgerichtet sind
  • Discopartys
  • sämtliche Veranstaltungen, die Jugendliche zu einem nicht geringen Teil als Publikum haben
  • Veranstaltungen, die auf Jugend und Jugendkultur ausgerichtet sind

Situation im Landkreis Regen:

Im Falle einer Einschätzung „jugendrelevante Veranstaltung“ erteilt das Kreisjugendamt dem Veranstalter besondere Auflagen zur Durchführung (u. a. Einsatz eines Jugendschutzbeauftragten, volljähriges und nüchternes Personal während der Veranstaltung, Einlass- und Ausweiskontrolle, Kontrollen im Außenbreich, abgegrenzte Schnaps-Bar mit Zugangskontrollen).

Die Ordnungsämter in den Gemeinden „filtern“ alle Veranstaltungen, die angemeldet werden. Sofern die Kollegen der Ordnungsämter die Veranstaltung als „jugendrelevant“ einstufen, ist der Veranstalter aufgefordert, ein entsprechendes Formular auzufüllen. Dieses wird an die zuständige Fachkraft des ordnungsrechtlichen Jugendschutzes im Landratsamt weitergeleitet.

Im Bedarfsfall nimmt die Kommunale Jugendarbeit, im Sinne des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes, Kontakt zum Veranstalter bzw. Jugendschutzbeauftragten auf und berät diese bei der Umsetzung des Gesetzes auf deren Veranstaltung. Darüber hinaus stellt die Kommunale Jugendarbeit bei Bedarf und auf Nachfrage Eintrittsbänder kostenfrei zur Verfügung.

 

Meldung vom: 08.04.2024